27/03/2021
Mit Blick auf die Osterfeiertage haben Bund und Länder nochmals an die Bürgerinnen und Bürger appelliert: Kontakte einschränken, Familientreffen verschieben, nicht reisen. Die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie wurden entsprechend bis zum 18. April verlängert. Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge bei über 100, soll die beschlossene Notbremse mit weiteren Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden. Zusätzliche Regelungen wie Ausgangssperren treffen die Länder. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Newsletter. Außerdem: Mit Impfen und Testen finden wir den Weg aus der Pandemie – das sind auch die Themen in der Fragerunde live und online mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 27. März um 14:00 Uhr. Ihre Fragen zur aktuellen Impfsituation und zum Testen im Alltag können Sie hier stellen.
Unsere FAQs der Woche
Wie soll ich mich an den Ostertagen verhalten?
Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige Reduzierung aller Kontakte weitere Neuinfektionen zu verhindern. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Haushalt. Wenn Sie Ostern im kleinen Kreis verbringen, denken Sie auch da an die Verhaltensregeln, die in der AHA+L-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Das zusätzliche L steht für das Lüften in Innenräumen.
Wie lassen sich regionale Coronavirus-Ausbrüche zielgerichtet bekämpfen?
Bund und Länder haben sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um zielgerichtet auf lokale Infektionsausbrüche zu reagieren. Betroffene Cluster, bei denen es zu einem erhöhten Anstieg an Infektionsfällen kommt, werden isoliert. Ein Cluster ist eine örtlich und zeitlich erhöhte Konzentration eines Infektionsgeschehens. Bei größeren Zusammenkünften, z. B. bei einer Familienfeier oder in Unternehmen, besteht die Gefahr, dass sich das Coronavirus von einem Menschen auf viele überträgt. Dabei werden die bewährten Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Quarantänemaßnahmen sollen möglichst rasch ergriffen werden, das heißt ein positives Testergebnis ist nicht zwingend erforderlich. Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das Kontakt- und Ausbruchscluster hinaus, sollen die Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig auf weitere Cluster und möglicherweise betroffene Gebiete ausgeweitet werden.
Was passiert, wenn ich zu meinem Impftermin krank bin?
Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung. Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Impftermin nicht wahrnehmen können, kann dieser online über die Buchungs-Plattform www.116117.de verschoben werden. Halten Sie hierfür Ihren jeweiligen Vermittlungscode bereit. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline 116117 wenden. Denken Sie bitte daran, dass bei Verschiebungen oder Absagen des ersten Termins womöglich auch der zweite Termin verschoben bzw. abgesagt werden muss.
Informieren Sie sich hier, wie Sie einen Impftermin vereinbaren, wenn Sie nicht in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt oder Westfalen-Lippe wohnen.