05/08/2024
Die meisten Konzern-Mitarbeiter der DB wissen es nicht, aber jeder DB-Mitarbeiter hat die Möglichkeit gemäß Ril 490.03.07 im Führerstand eines Triebfahrzeugs, mittels einer Mitfahrberechtigung, mitzufahren. So kann man den Arbeitsalltag eines Triebfahrzeugführers selbst erleben, bzw. sehen, wie ein Lokführer die „Dinge“ draußen sieht oder wie eine Strecke aus der Sicht eines Lokführers, mittels einer Führerstandsmitfahrt, aussiehst.
Insbesondere für Stellwerkspersonale und Personal der Betriebszentralen ist es nützlich zu wissen wie „die andere Seite der Medaille“ aussieht, die sie sonst nur vom Zugfunk und als Linien auf Stellpulten oder Bildschirmen kennen.
Weitere Infos und zum Antrag:
https://bahninfos.com/db-mitfahrberechtigung/