11/03/2021
Europäisches Parlament votiert für ein Lieferkettengesetz
Mit der deutlichen Mehrheit von 510:79 Stimmen - bei 112 Enthaltungen - hat das Europäische Parlament den Weg für ein neues EU-Gesetz geebnet, das Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen. Laut dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden, wenn sie die Menschenrechte, die Umwelt und die verantwortungsvolle Unternehmensführung schädigen - oder zu deren Schädigung beitragen. Die Kommission habe angekündigt, dass sie den Gesetzesvorschlag noch in diesem Jahr vorlegen werde, heißt es in der Mitteilung aus Brüssel.
Verbindliche Due-Diligence-Regeln würden Unternehmen dazu verpflichten, Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (alle Operationen, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen, Investitionsketten) zu identifizieren, anzusprechen und zu beheben, die gegen Menschenrechte (einschließlich sozialer, gewerkschaftlicher und Arbeitsrechte), die Umwelt (Klimawandel oder Abholzung der Regenwälder) und gute Regierungsführung (Korruption und Bestechung) verstoßen könnten oder dies täten, so die Begründung. Die Abgeordneten betonten demnach, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie ein präventives Instrument sei, das von den Unternehmen verlange, "verhältnismäßige Maßnahmen" zu ergreifen, die sich nach der Wahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen, dem Tätigkeitsbereich, der Größe und Länge der Wertschöpfungskette und der Größe des Unternehmens richteten.
Das Parlament fordert darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen, darunter ein Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung stehen. EU-Handelsabkommen sollten diese Ziele in ihren Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung aufnehmen, so das Begehr. Besonders hervorgehoben wurde dabei die die Situation im chinesischen Xinjiang. Lieferungen von in Menschenrechtsverletzungen - insbesondere im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Uiguren - verwickelten Unternehmen seien unerwünscht.
Um eine wirksame Wiedergutmachung für die Opfer zu gewährleisten, sollten Unternehmen der Vorlage des Parlaments zufolge für ihre Handlungen haftbar gemacht und mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie Schaden verursacht oder dazu beigetragen haben - es sei denn, sie können nachweisen, dass sie im Einklang mit den Sorgfaltspflichten gehandelt und Maßnahmen ergriffen haben, um solchen Schaden zu verhindern. Auch die Rechte von Opfern oder Stakeholdern in Drittländern wären besser geschützt, da sie Unternehmen nach EU-Recht verklagen könnten, so die Stellungnahme.
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