25/12/2023
Das Ergebnis des Widerspruchs vom 6.11. liegt nun vor 🙊🙉🙈
Nach dem kommt der , um die Arbeitsbedingungen der "zusätzlichen Betreuungskräfte" zu verbessern. Systemrelevanz kennt keine Grenzen!
Düsseldorf
40229
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Coronaskandal in der Agentur für Arbeit
© www.COVIDGESETZ.de, 21.8.2020
Düsseldorf / Eigentlich hätte er laut Amtsarzt aus gesundheitlichen Gründen vor einigen Jahren in Frührente gehen können, aber Tom de Toys (52), der ursprünglich aus der Lyrikszene stammt und 2017 das 3.Offlyrikfestival (www.LYRIKFESTIVAL.de) im Haus der Universität organisiert hatte, wollte jenen helfen, denen es noch schlechter geht und ließ sich zum Betreuer für Senioren in Pflegeheimen ausbilden. Trotz des Personalmangels suchte er seit dem Coronalockdown monatelang eine neue Stelle, bewarb sich mehrfach und war beim Hospitieren immer wieder geschockt, wie viel Gesetzwidrigkeit nicht nur in solchen Heimen zum Alltag gehört, die von Privatinvestoren übernommen wurden. Der Gesetzgeber verbietet den regulären Einsatz von Betreuern für hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten. Die sogenannten "zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI" sind für die psychosozialen Bedürfnisse der Heimbewohner zuständig, erfunden als Ergänzung der Pfleger, die aufgrund des Personalmangels keine Zeit mehr für diesen Teil ihrer Ausbildung haben. De Toys fand schließlich durch eigene Recherche eine vakante Stelle bei einem der größten anerkannten Träger in der Gesundheitsbranche, der sogar mit angeblich "überdurchschnittlichem" Gehalt wirbt, und erlebte dann dort die nächste Katastrophe: er wurde nicht nur als Küchenservicekraft eingesetzt, sondern sogar durch Lügen zu riskanten pflegerischen Tätigkeiten angestiftet, die nur speziell geschulte Fachkräfte ausüben dürfen, während ihm die dringend nötige Einzelbetreuung der Senioren, die derzeit nur selten Besuch bekommen dürfen, untersagt wurde. Anstatt ihm die behördliche Legitimierung seines Einsatzes in "von den Richtlinien nach §53c abweichenden Bereichen" (gemäß Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz, Artikel 4 zur Änderung des §150 SGBXI) nachzuweisen, erwartete die Heimleitung stattdessen das Unterlassen der korrekten Dokumentation, um den Falscheinsatz zu vertuschen. Der MDK Nordrhein ("medizinischer Dienst der Krankenversicherung"), der für die Qualitätsstandards in Heimen zuständig ist, schwieg sich auf Anfrage von Tom de Toys dazu aus. Nach drei Wochen nicht erfolgter Einarbeitung durch Missmanagement des Schichtsystems kündigte er, um sich nicht selber weiter strafbar zu machen, und meldete sich wieder bei der Agentur für Arbeit als erwerbslos. Hier war er zuvor von einer Arbeitsvermittlerin laut eigener Aussage kompetent betreut worden; diese Beamtin habe selber betont, daß sich in der Betreuerszene nichts ändern wird, so lange sich alle aus Angst vor Jobverlust für falsche Tätigkeiten mißbrauchen lassen, und habe ihn dazu motiviert, solche Stellen abzulehnen. Jetzt aber erhielt er keinen Bescheid über das ihm zustehende ALG1 (Arbeitslosengeld), sondern eine Sperrung von 90 (!) Tagen, da die zuständige Beamtin in der Leistungsabteilung "keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung erkennen" konnte. Eventuell muss De Toys daher Anzeige gegen Frau He. (Zeichen 261.w, Telefax 0211-6923112) erstatten, da sie durch Unterschlagung der Sachlage zur Vertuschung von kriminellen Zuständen in der Pflegeeinrichtung beiträgt und aus dem Opfer den Schuldigen macht. Tom de Toys steht derweil vor einem finanziellen Desaster: er kann mangels ALG1-Bescheid nun auch kein ergänzendes ALG2 (Hartz4) beantragen und hat in wenigen Tagen kein Geld mehr, um die nächste Miete zu bezahlen. Hat ein systemrelevanter Seniorenbetreuer (siehe seine Homepage: www.BETREUUNGSALLTAG.de) inmitten der Coronakrise eine solche respektlose Behandlung verdient? De Toys hatte bereits viel Geld für neue Arbeitskleidung investiert, da ihm sogar "Einstiegsgeld" (eine Mehraufwandsentschädigung für Berufseinsteiger) gewährt werden sollte. Doch aufgrund eines haarsträubenden Paragraphen-Paradoxons wurde auch das nachträglich abgelehnt: Einstiegsgeld wird nur vom Jobcenter genehmigt und auch nur dann, wenn der Antragsteller den Status "arbeitssuchend" innehat. Herr De Toys wurde aber erst bei Jobantritt von der Agentur für Arbeit durch den ALG1-"Aufhebungsbescheid" ans Jobcenter übergeben, da sich der angeblich "überdurchschnittliche" Lohn bei dem "karikativen" (wohltätigen!) Träger als unterirdisch prekär erwies, so daß er "ergänzendes" Hartz4 beantragen musste und dabei bereits den Status "arbeitstätig" innehatte. Die öffentliche Meinung stigmatisiert Arbeitslose gerne als Drückeberger, Faulenzer und Nichtsnutze, aber hier hat ein ambitionierter Mensch die genaue Umkehrung erleben müssen: wie Ämter einen Arbeitswilligen mit extrem hoher Eigeninitiative noch zusätzlich bestrafen, wenn er nach einer Odyssee aus Initiativbewerbungen endlich froh ist, einen würdelos unterbezahlten Job (nach peinlichstem Mindestlohntarif!) zu finden, aber dann 1. für den ersten Arbeitsmonat ein Überbrückungsdarlehen beantragen muss, ihm 2. kein Einstiegsgeld gewährt wird - und 3. sein Anstand und hoher Arbeitsethos in einer Branche, die jeden Beamten selbst irgendwann persönlich gesundheitlich betreffen kann, vom Arbeitsamt mit voller Wucht abgestraft wird! Wie sollen derlei amtliche Maßnahmen einen arbeitslosen Mensch überhaupt dazu motivieren, sich in ein Arbeitsverhältnis zu wagen? Am Ende war die ganze Mühe umsonst und man steht mit noch leereren Händen da als zuvor.