05/08/2020
Wer sein Wohneigentum gewerblich nutzen möchte - zum Beispiel als Selbstständiger im Homeoffice – muss dabei bestimmte Regeln beachten. Wer regelmäßig in der eigenen Wohnung arbeiten will, muss eventuell damit rechnen, dass Nachbarn oder die kommunalen Aufsichtsbehörden Einspruch erheben.
Wer sein Wohneigentum gewerblich nutzen möchte - zum Beispiel für ein Homeoffice - der sollte sich besser vorher beim zuständigen Bauamt informieren.