28/01/2025
Erste Insolvenzverfahren bei der DEGAG
282 Millionen Euro Genussrechtskapital von 4.700 AnlegerInnen
Genussrechte sind als eigenkapitalähnliche Anlageform ohne Mitspracherechte extrem riskant. Die Werbeaussagen der DEGAG redeten die Risiken klein. „Kapitalanlagen mit festem Zinssatz“, „Stabilität“, „höchstmögliche Sicherheit“ oder „kontinuierliche Wertsteigerung“ sind nur ein paar Beispiele für verharmlosende Attribute. Die „Investition in wohnwirtschaftliche Bestände“ war insofern falsch, als das Genussrechtskapital der AnlegerInnen in Form von Darlehen über mehrere Ebenen im Konzern weitergereicht wurde. Keine Emittentin besitzt selbst Wohneigentum, was jetzt durch die ersten Insolvenzanträge zum großen Problem wird... https://www.investmentcheck.de/erste-insolvenzverfahren-bei-der-degag/