07/10/2024
Leidet der Kämpfelbacher Postzusteller an Alzheimer oder Demenz ?
Im Rahmen einer von mir beantragten "Einstweiligen Verfügung" vom 11.09.2023 zur Herausgabe der Wasserberichte der Gemeinde Kämpfelbach behauptet das AG Pforzheim, mir wäre bereits am 13.09.2024 ein Beschluss zugestellt worden.
Der Beschluss ist inhaltlich rechtswidrig, man versucht so eine Fristüberstreichung zu erreichen, damit die Beschwerde unwirksam ist.
Ich habe daraufhin die Akten angefordert.
Leider ist die Zustellungsurkunde nachweislich falsch, der Sendenachweis wurde gefälscht.
Daraus ist zu entnehmen, dass sich der Kämpfelbacher Postzusteller "angeblich" im Datum getäuscht hat und das Datum in der "Postzustellungsurkunde" änderte.
Die Urkunde wurde zunächst auf den 13.10.2023 ausgestellt, dann auf den 13.09.2023 rückdatiert.
Diese Ausrede ist bedauerlicherweise mehr als "billig".
Wenn man am 13.09.2023 reinschreibt, es wäre der 13.10.2023, dann ist dies völliger Unsinn. Eine solche Verwechslung kann nur "umgekehrt" passieren. Hätte der Zusteller also am 13.10.2023 versehentlich den 13.09.2023 reingeschrieben, hätte man dies noch als "Schreibfehler" werten können, aber niemand datiert in die Zukunft.
Dies passiert genau dann, wenn man eine Urkunde "nachträglich", also nach dem 13.10.2023 ausfüllt.
Man sendete mir sogar einen angeblichen "Elektronischen Nachweis". Dieser ist leider keinen Cent wert, da nicht zu erkennen ist, ob es sich um die übersandte Urkunde handelt.
FAZIT:
Es wird betrogen und gelogen nach Strich und Faden …
Gegen den Postzusteller wird Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.
Fortsetzung folgt …