02/09/2023
Über den Fall habe ich nun auch meine gemacht, da mich diese gesamte Politbande nervt. Bin ja privat hier. Ausnahmsweise jetzt mal wieder als und Lehrer der Beweislehre, Vernehmungslehre und Aussagepsychologie. Seit 22 Jahren. Sehr es mir nach, wenn auch in dieser objektiven Analyse meine Abscheu gegenüber der Presse und Mainstream Medien zum Ausdruck kommt.
Das Thema .
Schmiermedien wie und dem Grunde nach der gesamte Mainstream kommen ständig mit irgendwelchen Zeugen oder einer , die sie aufrufen. Klar, das Wort ist frei, sie dürfen das so nennen. Aber dem Grunde nach ist es geeignet, den Leser oder den Empfänger einer Nachricht von der Qualität dessen, was der vermeintliche Zeuge berichtet, zu täuschen, das dies lediglich eine Person ist, die eine Behauptung aufstellt. Das ist KEIN Zeuge im Sinne eines Personalbeweises der StPO, KEINE Auskunftsperson, deren Aussage zunächst irgendeine Belastbarkeit zugewiesen werden könnte. Oft wird gar von anonymen Zeugen geredet, und gar Zeugen, die eine eidesstattliche Versicherung ablegten. Das Gewicht der Aussage eines anonymen Zeugen lasse ich gleich mal ganz ohne Erörterung, so lächerlich ist das, zur EV kurz: Die gibt es außerhalb der Prozessordnungen nicht und bilden keinerlei Grundlage, die Aussage als irgendwie wahr darzustellen. Im Gegenteil, Nach Gesichtspunkten der Aussagepsychologie ist diese Plausibilisierung durch die Medien eher als Stabilisierung einer Lüge zu werten. Details hier zu erläutern habe ich zu wenig Platz.
Der Zeugenbeweis ist oft unumgänglich, wie jeder sich vorstellen kann aber meist ein schwacher . Um die Aussage eines Zeugen bewerten, MUSS zunächst eine Glaubhaftigkeitsprüfung, die nach präzisen Kriterien abläuft, durchgeführt werden. Solch eine Glaubhaftigkeit kann aber eine "Zeitung" NIE liefern, zumal hinreichend bekannt ist, dass die auch in der Glaubhaftigkeit der Sache sehr zweifelhaft sind, da sie in der Regel einseitig, subjektiv und mit Gesinnung belasten berichten. In der ganzen Sache gibt es eine Art , das , das erstmal kein Beweis für gar nichts ist. Der Bruder des hat das Verfassen dieses Schriftstückes eingestanden, hingegen Hubert selbst sagt, er hätte es nicht verfasst. Diese Aussagen stehen fest und gelten als Tatsache. Wer das Gegenteil behauptet, muss es beweisen ( ).
Dies wird versucht mittels Zeugen, die teilweise lang zurückliegende Sachverhalte einigermaßen detailliert schildern (7. bis 9. Jahrgangsstufe). Diese lang zurückliegenden Vorgänge sind durch Zeugenaussagen nicht belastbar belegbar, das die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugenlügen oder/ und sich irren im Rahmen von Überlagerungen, Überlappungen, Tilgungen, neuen Erinnerungskonstruktionen und vielem anderen, bei weitem höher ist.
Wenn unsere Lügenpresse also schon das Wort benutzt, dann muss sie sich auch meinen Erörterungen hier stellen. Denen kann sie nicht standhalten.
Lapidar gesagt, es ist von einer nach Würdigung der Sachlage auszugehen (habe hier nur kurz ausgeführt), Herr Aiwanger ist ohne Schuld, sagt die Wahrheit, die Behauptungen der Medien sind unerheblich und nicht zu berücksichtigen und die ist zu unterlassen.
Das er den damals gezeigt haben soll ... ppfftt ... VÖLLIG unerhebliche Behauptung und nie belegbar.
Zack! Und das wars. Ende Gelände.
Grüße an alle aus Giesing, Markert, .