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🎄𝐅𝐫𝐨𝐡𝐞 𝐖𝐞𝐢𝐡𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 & 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐠𝐮𝐭𝐞𝐧 𝐑𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧𝐬 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐉𝐚𝐡𝐫!🎄Ein herzliches Dankeschön an all unsere Autorinnen und Autoren, d...
20/12/2024

🎄𝐅𝐫𝐨𝐡𝐞 𝐖𝐞𝐢𝐡𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 & 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐠𝐮𝐭𝐞𝐧 𝐑𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧𝐬 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐉𝐚𝐡𝐫!🎄

Ein herzliches Dankeschön an all unsere Autorinnen und Autoren, die mit ihren Werken das Jahr 2024 so besonders gemacht haben. Ebenso möchten wir uns bei unseren Leserinnen und Lesern bedanken – ihr seid es, die unsere Bücher lebendig werden lassen und unser Engagement beflügeln!

Wir wünschen euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein neues Jahr voller Erfolg, Inspiration und spannender Projekte. Auf ein gemeinsames 2025 voller neuer Geschichten und Ideen!

💡 𝐁𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐤𝐫𝐞𝐚𝐭𝐢𝐯 – 𝐰𝐢𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐮𝐫𝐞 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐖𝐞𝐫𝐤𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐫𝐚𝐮𝐟, 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐋𝐞𝐬𝐞𝐫 𝐦𝐢𝐭 𝐧𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐓𝐢𝐭𝐞𝐥𝐧 𝐳𝐮 𝐛𝐞𝐠𝐞𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧!

Euer Team von IBR-Online

Neues Jahr, neue IBR. im   wird die termingerechte Fertigstellung des Bauvorhabens in der Regel durch die Vereinbarung e...
29/12/2023

Neues Jahr, neue IBR.

im wird die termingerechte Fertigstellung des Bauvorhabens in der Regel durch die Vereinbarung eines verbindlichen Fertigstellungstermins sichergestellt. Gerät der Auftragnehmer eines VOB/B-Vertrags mit der Vollendung in Verzug, kann der gem. § 5 Abs. 4 VOB/B entweder bei Aufrechterhaltung des nach § 6 Abs. 6 VOB/B verlangen oder dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag kündigen wird (§ 8 Abs. 3 VOB/B). Der Verzug mit der Fertigstellung der Leistung setzt gem. § 284 Abs. 4 BGB voraus, dass den Auftragnehmer ein Verschulden der Verzögerung der Leistung trifft.

Im kann sich der öffentliche Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Anforderung des Formblatts 223 nach Angebotsabgabe vorbehalten und verlangen, dass die Bieter ihre Einheitspreise entsprechend aufgliedern. Das Formblatt 223 enthält u. a. eine Fußnote 2, die für die Spalten Zeitansatz, Lohn, Material, Geräte und sonstige Kosten vorgibt: „Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.“ Eine solche Aufschlüsselung wird mitunter – vom betroffenen Bieter – nicht für sinnvoll oder vergaberechtlich geboten gehalten. Dessen ungeachtet hat die VK Bund am 19.10.2023 entschieden, dass die vorgesehene Aufgliederung der Einheitspreise auch für Nachunternehmerleistungen die Anforderung nicht unverhältnismäßig macht und vergaberechtskonform ist (so bereits OLG Düsseldorf, IBR 2021, 535). Wird das nachgeforderte Formblatt in weiten Teilen nicht ausgefüllt, fehlen die geforderten Angaben bzw. Erklärungen, so dass das Angebot nach § 16a EU VOB/A 2019 vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Denn ein Fehlen ist auch im Fall nicht vollständig vorgenommener Eintragungen gegeben. Dementsprechend besteht die Möglichkeit einer Nachforderung nicht (S. 33).

Auch alle anderen Beiträge empfehle ich Ihrer Aufmerksamkeit.

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