Heinsberg Magazin

Heinsberg Magazin News aus dem Kreis Heinsberg und der Region: Aktuell und schnell Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig.

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Uwe Heldens
Heinsberg Magazin / westreporter
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Uwe Heldens


Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung
Nach gelten

dem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: [email protected]

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer. Disclaimer – rechtliche Hinweise
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One Billion Rising ist eine weltweite Bewegung, die sich für die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzt...
19/01/2025

One Billion Rising
ist eine weltweite Bewegung, die sich für die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzt.

Am 14. Februar versammeln sich Menschen weltweit, um ein Zeichen für Gleichberechtigung und eine gewaltfreie Zukunft zu setzen.

In Erkelenz laden wir dich herzlich ein, am

*14. Februar um 16 Uhr*

teilzunehmen und mit uns zu tanzen, um Solidarität zu zeigen.

Gemeinsam können wir für eine Welt eintreten, in der Frauen und Mädchen in Sicherheit leben.
Im Anschluss laden wir zu einem entspannten Get Together ein, um den Tag R***e passieren zu lassen, uns auszutauschen und die positiven Energien zu teilen.

Kommt vorbei, bringt eure Gedanken mit und lasst uns in gemütlicher Runde zusammenkommen!

19/01/2025

Verbotene Inhalte – Wo die Meinungsfreiheit Grenzen hat

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. (Art. 5 GG). Doch gibt es auch Grenzen: Diese sind überschritten, wenn z. B. gegen Minderheiten gehetzt, zu Gewalt aufgerufen oder verfassungswidrige Symbole verbreitet werden.

Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes garantiert jedem die freie Bildung und Äußerung der Meinung, schützt die Berichterstattung durch die Presse und die Freiheit der Forschung. Satz 2 definiert jedoch auch gewisse Schranken, die sich aus den „Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ ergeben.

Dazu zählen beispielsweise Hetze und Aufruf zu Gewalt gegen Minderheiten, die Leugnung des Holocaust oder die Verherrlichung des Nazi-Regimes. Es ist auch strafbar, den Staat, seine Symbole oder die Verfassung zu verunglimpfen sowie die Verwendung oder Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole.

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist strafbar.
Nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

Zu diesen Kennzeichen gehören Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen, wie beispielsweise der verbotene „Hitlergruß“. Unter diesen Tatbestand können auch Kennzeichen fallen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind.

Mehr Informationen und weiterführende Links finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/verbotene-inhalte-wo-die-meinungsfreiheit-grenzen-hat/

19/01/2025

Verkehrshinweis für Hückelhoven

18/01/2025

Verkehrshinweis für Wassenberg
Update: Strecke wieder frei

18/01/2025

Verkehrshinweis für Kleingladbach

Update: Strecke wieder frei

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