19/09/2023
Zu diesem Vorgang gibt es hier einen Beitrag der Gießener Allgemeinen Zeitung: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/angriff-auf-pressefreiheit-92523448.html
In dem GAZ-Artikel werden zwei rechtliche Maßgaben erwähnt, die Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) und das Kunsturheberrecht (§22 KunstUrhG). Wer den Beitrag auf Youtube gesehen hat, wo er mittlerweile nicht mehr online ist, dem wird schwergefallen sein, eine Verletzung dieser beiden Rechtsnormen zu erkennen.
Außerdem: Selbst, wenn Schaefer ein verdecktes Mikro in investigativer Manier bei Recherchen in rechtsextremen Kreisen getragen hätte, sollte das im öffentlichen Interesse sein. Hier hat aber der AfD- Bürgermeisterkandidat Gert Morgenthaler wirklich jeden, mit dem Schaefer sprach oder sprechen wollte, laut lamentierend und teilweise auch aggressiv über dessen Hintergrund aufgeklärt – auf einer öffentlichen Straße.
Das hat mit dem geschützten nicht-öffentlichen Wort, „das nicht über einen durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbar ist“ überhaupt nichts zu tun. Mich macht es hochgradig misstrauisch, dass hier überhaupt Ermittlungen aufgenommen wurden. Wie und warum zudem der Staatsschutz involviert sein soll, zudem in Zusammenhang mit den erwähnten angeblichen Rechtsbrüchen, ist vollkommen schleierhaft.
Im mittelhessischen Rabenau-Geilshausen hatte das kirchliche Jugendmedienprojekt "Hessencam" radikale Aussagen am Rande einer AfD-Veranstaltung dokumentiert. Ein Mann, der den Videojournalisten mit groteskem Geschreie vertreiben will, ein anderer, der sich offen als "Nationalsozialist" bezeichnet, e...