05/08/2024
🤰 Für Kündigungsschutzklagen gilt eine strenge Drei-Wochen-Frist.
❗ Eine Ausnahme gilt für Frauen, die erst nach der Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfahren.
Wie sieht diese Ausnahme aus und ist diese angemessen❓
Für Kündigungsschutzklagen gilt eine strenge Drei-Wochen-Frist. Eine Ausnahme gilt für Frauen, die erst nach der Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfahren. Die Zwei-Wochen-Frist für eine verspätete Zulassung könnte für schwangere Arbeitnehmerinnen im Einzelfall aber zu kurz bemessen sein ...