
28/05/2025
🏠 Mietpreisbremse – was Vermieter wissen müssen
In der aktuellen Folge von „Immofunk Lang Immobilien“ spreche ich über ein Thema, das viele Vermieter unterschätzen – und manche Mieter gar nicht kennen: die Mietpreisbremse.
Seit 2015 gilt: Die Miete darf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Klingt einfach? Ist es aber oft nicht. Was gilt als Vergleichsmiete? Welche Ausnahmen gibt es? Was passiert, wenn ich zu viel verlange?
Viele denken: „Ich setze den Preis einfach etwas höher an – wenn’s klappt, super.“ Aber Achtung: Der Mieter kann die Miete auch nach Vertragsabschluss anfechten. Und dann heißt es: Rückzahlung.
💡 Meine Empfehlung: Wer vermietet, sollte den Mietspiegel genau kennen, sich an die Vorgaben halten – und sich beraten lassen. Auch Modernisierungen oder möblierte Vermietung haben ihre Regeln.
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