30/12/2023
Böllerverbot in Bremen wird ausgeweitet
Verfügung gilt dem Schutz von Wildtieren
In enger Abstimmung mit der Jägerschaft und dem Innenressort hat das Ordnungsamt das bereits per Allgemeinverfügung erlassene Böllerverbot für drei Ortsteile in Bremen noch einmal deutlich erweitert. Grund sind die aktuell drastisch reduzierten Rückzugsorte für Wildtiere aufgrund der Hochwasserlage.
Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Jägerschaft hatten aus unterschiedlichen Ortsteilen Bremens gemeldet, dass sich viele Wildtiere auf Deiche oder wohnortnahe Grünflächen vor den Wassermassen gerettet haben. Die Gefahr sei groß, dass die Tiere an Silvester ins Wasser flüchten und ertrinken würden, sollten Raketen in ihrer Nähe abgeschossen werden.
Aus diesem Grund darf an Silvester (ab 18 Uhr bis 6 Uhr am 1. Januar 2024) in ganz Bremen in einer Zone von 300 Metern zu freien Landschaften wie zum Beispiel Wiesen, Äckern, Ödflächen und Mooren kein Feuerwerk gezündet werden.
Bis Freitag , 5.1.2024 gilt zudem eine Anleinpflicht für Hunde. Innensenator Ulrich Mäurer appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen und andere Bereiche für das private Feuerwerk aufzusuchen. Mäurer: „Für die Wildtiere bedeutet die Flucht vor dem Hochwasser bereits maximaler Stress. Ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe würde die Tiere in Panik versetzen und womöglich ins Wasser und damit in den Tod treiben.“