11/12/2018
Petition
Es geht hier um den Einsatz von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die Therapiealternativen vorhanden und vorzuziehen sind.
Gegen den Einsatz von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, spricht weiterhin eine zunehmende Verschärfung der Resistenzproblematik. Antibiotikaresistenzen sind laut UN- Kongress September 2016 größtes und dringendstes globales Problem.
Gegen den Einsatz von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, spricht weiterhin deren Nebenwirkungspotential (schwerwiegende, langandauernde, potentiell dauerhafte, invalidisierende, lebensbedrohliche …).
Gegen den Einsatz von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, spricht weiterhin, dass Fluorchinolone nicht mehr „Mittel erster Wahl“ sind – siehe zum Beispiel DAZ online 10.11.17 ; siehe aktuelle Behandlungs- Leitlinien.
Bekannt ist eine stetige deutliche Steigerung der Verordnungszahlen von Fluorchinolonen. Hier stellt sich die Frage, warum der Staat hier nicht eingreift.
Ich bitte den Petitionsausschuss, diese Frage zu beantworten.
Zur Verdeutlichung meines Anliegens verweise ich auf das folgende Textmaterial, aus bzw. zu dem sich weitere Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich bitte.
AOK 02.05.2017- Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
„Leider werden“ Antibiotikamedikamente aus der Gruppe der Fluorchinolone „in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet.
Muß das so sein? Dass Fluorchinolone „in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet“ werden?
Was spricht nach heutigem Wissensstand für eine derartige Verordnungspraxis, nämlich der Verordnung von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind?
DAZ online/ 06.11.2017
„Auch wenn Fluorchinolone bei banalen Infektionen wie einer akuten Sinusitis, einer Exazerbation einer chronischen Bronchitis oder unkomplizierten Harnwegsinfektionen nicht mehr die Antibiotika der ersten Wahl sind, scheint sich dies noch nicht bis zu allen Ärzten herumgesprochen zu haben. Nach wie vor entspringen Ciprofloxacin, Levofloxacin und Moxifloxacin zu häufig der ärztlichen Feder. So riskieren sie unter Umständen nicht nur Resistenzen, sondern auch schwere, potenziell dauerhafte Nebenwirkungen bei ihren mit Fluorchinolonen behandelten Patienten.“
Lautet nicht der oberste Grundsatz für den Arzt, dem Patienten nicht zu schaden?
Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ.online)/ 10.11.2017
„Als Apotheker möchte man manchmal laut ausrufen: „Liebe Ärzte, lest die Leitlinien“. Denn da steht alles drin.“
Eines sei laut DAZ.online sicher: Fluorchinolone seien nicht die Antibiotika, welche am besten helfen, welche die wenigsten Nebenwirkungen haben und welche am wenigsten resistente Keime selektieren, zumindest bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen nicht.
„Von Fluorchinolonen keine Spur als Mittel der ersten Wahl bei HWI mit unkomplizierten Verläufen. Das betonen auch die Experten der Leitlinie explizit:
„Folgende Antibiotika sollen bei der Therapie der unkomplizierten Zystitis NICHT als Mittel der ersten Wahl eingesetzt werden“:
Ciprofloxacin, Levofloxacin, Norfloxacin, Olfloxacin.
Klingt eindeutig. ...“
„Neben unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die vor allem bei Fluorchinolonen aufgrund ihres neurotoxischen Potenzials relevant sind …, gilt es bei Antibiotikatherapien auch das große Ganze zu betrachten. Auch wenn Fluorchinolone … fraglos das Erregerspektrum abdecken, sie verursachen auch deutlich höhere Kollateralschäden …“
Wenn doch Fluorchinolone gar nicht diejenigen Antibiotika sind, welche den Patienten am besten helfen- ihnen gar vermeidbarerweise und erheblich schaden (können) - wie erklärt sich denn dann die Beliebtheit von Fluorchinolonen bei Ärzten?
Insbesondere vor dem Hintergrund ärztlicher Ethik?
Sollten sich nicht die Ärzte an der ständigen Verbesserung der Qualität der Versorgung beteiligen, um dem Patienten eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Versorgung bieten zu können?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung)/ http://xn--bundesrztekammer-0nb.de/
Was macht es erforderlich, Fluorchinolone zur Therapie von Erkrankungen einzusetzen, für deren Behandlung alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind? Welcher Grund/ Welche Gründe sprechen aus heutiger Sicht nach aktuellem Wissenstand dafür?
Was spricht dagegen, den Einsatz von Fluorchinolonen denjenigen Erkrankungsfällen (Menschen) vorzubehalten, die nicht anders therapierbar sind?
Warum gilt nicht bei dem Einsatz von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungoptionen vorhanden und vorzuziehen sind – im Zweifel für die Sicherheit des einzelnen Menschen wie der Allgemeinheit?
Wie ist diese Absurdität denn überhaupt möglich? Ist es nicht das System (der Staat), das (der) dies ermöglicht, nämlich den Einsatz von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind?
Kann nicht eine derartige Verordnungspraxis, nämlich eine Verordnung von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, überhaupt nur stattfinden in einem System (einem Staat), das (der) dies ermöglicht, das (der) dies zuläßt? In einem System, das die vermeidbare Schädigung von Menschen weiterhin Recht, 'gutes Recht' eines Arztes sein läßt? In einem System, das einem Arzt das Recht beläßt, vermeidbarerweise Fluorchinolone zu vergeuden für die Behandlung von Infektionen, für die alternative Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen …
„Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des ganzen Volkes“, heißt es im Gesetz über Aufgaben und Stellung des ärztlichen Berufes.
Warum kümmert der Staat sich hier nicht, wo es doch um den Schutz der Bevölkerung, der Menschen vor vermeidbaren Gesundheitsschäden geht?
Warum ist das so? Was spricht für ein Beibehalten dieser (vernunftwidrigen) Verordnungspraxis?
Welcher Vorteil überwiegt die mit einer derartigen Verordnungspraxis von Fluorchinolonen verbundenen Nachteile?
Was ist es, das es erforderlich macht, dies weiterhin geschehen zu lassen?, zum Nachteil und Schaden aller Menschen?
Warum wird dies weiterhin zu-gelassen?
Warum ist das weiterhin offenbar richtig, rechtens? Obwohl doch alles dagegen spricht?
Wem nutzt das? Wofür ist das gut? Wenn es doch allen schadet?
Wem ist damit geholfen? Wem ist damit gedient?
In wessen Interesse ist das?
Wer kann sich das (vernünftigerweise) wünschen?
Wer kann das wollen? Wer kann das widerspruchsfrei wollen?
Was ist daran bewahrenswert?
Ist die vermeidbare Schädigung von Menschen wünschenswert?
Warum ist das weiter möglich? Warum haben Ärzte weiterhin das Recht dazu?
Was spricht – nach Bekanntsein der Risiken – weiterhin für den Einsatz von Fluorchinolonen entgegen aktuellen Wissensstandes?
Ist das Zulassen vermeidbarer, erheblicher, schwerwiegender Schädigung von Menschen richtig? Aus rechtlicher Perspektive? Aus moralischer Perspektive?
Warum ist es nach wie vor rechtens, „gutes Recht“ eines Arztes, vermeidbarerweise Menschen-leben zu schädigen? Durch diese vernunftwidrige, diese absurde Verordnungspraxis.
Wie kann diese Absurdität zum Nachteil und Schaden aller Menschen weiterhin gerechtfertigt sein und werden?
Geht es hier nicht um die Abwendung vermeidbaren Schadens? Ist das nicht Aufgabe von Regierungen?
Pharmazeutische Zeitung 12/2016 – 23.03.2016
„Ciprofloxacin und die anderen Fluorchinolone werden weiter nicht als Antibiotika der ersten Wahl bei unkomplizierten HWI empfohlen“.. Das ist bereits heute so, und zwar mit der Begründung, dass die Fluorchinolone bei „anderen Indikationen eingesetzt werden (müssen) und für die Therapie der unkomplizierten Zystitis auch andere, ausschließlich dafür zur Verfügung stehende Antibiotika vorhanden sind“. Die Verordnungspraxis sieht bekanntlich etwas anders aus, was sicher zum besorgniserregenden Anstieg der Resistenzrate beigetragen hat.“
Hat der Arzt nicht die Pflicht, die Gesellschaft auf Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die Qualität der medizinischen Versorgung aufmerksam zu machen?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung)/ http://xn--bundesrztekammer-0nb.de/
Bereits 1990 berichtet Arznei- Telegramm 12/ 1990 über eine „auffallende Verschlechterung der Resistenzsituation“ bedingt durch „die breite Verordnung“ von Fluorchinolonen. Die US- amerikanische Bayer- Tochter Miles äußerte sich laut Arznei Telegramm „sehr besorgt“ über die Verschlechterung der Resistenzlage. Bereits damals, 1990 war offenbar nicht unbekannt, dass „unter allen marktgängigen Antibiotika“ „Olfloxacin, Ciprofloxacin und andere Vertreter der Chinolonreihe“ „nach Art, Schweregrad und Häufigkeit“ „die bedrohlichsten unerwünschten Wirkungen“ hätten.
Fluorchinolone wie Ciprofloxacin gehörten, so das Fazit des Berichts bereits 1990, „zu den am häufigsten verordneten und oft fehlverwendeten Antibiotika. Resistenzen … nehmen auffallend zu“.
a-t 1990, Nr. 12: 102
AOK 02.05.2017- Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
„Leider werden“ Antibiotikamedikamente aus der Gruppe der Fluorchinolone „in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet.“
In der AOK Pressemitteilung heißt es weiter: „Grundsätzlich gilt die „goldene“ Regel bei der Verordnung von Antibiotika nach wie vor: So selten wie nötig und so gezielt wie möglich. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die zukünftigen Therapiechancen eines Antibiotikums nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt und gleichzeitig die Patienten nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden“, so Schröder.
Ärzteblatt 05.05.2017
Februar 2017 wurde ein europäisches Risikoberwertungsverfahren für Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone und Chinolone angestoßen.
„Insgesamt befinden sich derzeit nur fünf weitere unterschiedliche Arzneimittel beziehungsweise Arzneimittelgruppen in einem derartigen Überprüfungsverfahren durch die EMA – bei den rund 2500 im Einsatz befindlichen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen eine vergleichsweise geringe Zahl“, (laut Wissenschaftlichem Institut der AOK WidO).
Seit „Langem“ sei bekannt, dass Fluorchinolone im Verdacht stehen, kollagenreiche Strukturen schädigen zu können.
Laut WidO lasse „das Ausmaß der Verordnungen aber darauf schließen, dass Fluorchinolone nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen zum Einsatz kämen“.
„Dabei wäre es vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Resistenzentwicklung sinnvoller, die Fluorchinolone als Reservesubstanzen zurückhaltend einzusetzen.“
Ist es nicht das alternativlos einzig Richtige, Fluorchinolone als Reservesubstanzen zurückhaltend einzusetzen?
Ärzteblatt 16.05.2016
„Wegen der Gefahr schwerer Komplikationen sollten Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone zur Behandlung von Sinusitis, Bronchitis und unkomplizierten Infektionen der Harnwege nicht mehr eingesetzt werden, fordert die US- Arzneibehörde FDA in einer Drug Safety Communication. Ärzte sollen diese Antibiotika künftig für Patienten reservieren, für die es keine alternativen Behandlungsoptionen gibt.
Fluorchinolone waren in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Sicherheitswarnungen der FDA. … Die FDA warnt vor dem Risiko einer peripheren Neuropathie, die irreversibel sein kann ...Weitere Gefahren können sich aus einer Verlängerung des QT- Intervalls im EKG ergeben (das Fluorchinolon Grepafloxacin wurde 1999 wegen der Gefahr tödlicher Torsades de pointes vom Markt genommen). …
In der Summe müssen diese Komplikationen nach Ansicht der FDA jedoch mit dem Nutzen verglichen werden, den Fluorchinolone bei der Behandlung von unkomplizierten Infektionen haben, die das Leben der Patienten nicht gefährden und für die es weniger riskante Therapiealternativen gibt.“
Gibt es Menschen (Patienten), die auf Fluorchinolone angewiesen sind, da es für sie keine alternativen Behandlungsoptionen gibt?
Werden Fluorchinolone für die Behandlung von Erkrankungen eingesetzt, für die es alternative Behandlungsoptionen gibt? Werden Fluorchinolone also dergestalt vermeidbarerweise vergeudet?
Ist das nicht un-ge-recht? Den Menschen (Patienten) gegenüber, die auf Fluorchinolone, angewiesen sind?
Ist das nicht ungerecht und Unrecht – all den Menschen gegenüber, für die keine alternativen Behandlungsoptionen vorhanden sind?
Warum läßt der Staat das zu?
Ist es nicht Aufgabe des Arztes, unter Achtung vor dem Leben und der Würde des Menschen, die körperliche und geistige Gesundheit des Menschen zu schützen?
Ist es nicht Aufgabe des Arztes, unter Achtung vor dem Leben und der Würde des Menschen,
sein Leiden zu lindern?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung)/ http://xn--bundesrztekammer-0nb.de/
Deutsches Ärzteblatt/ 50/2017
„Unkomplizierte, bakterielle, ambulant erworbene Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen und deren antibiotische Therapie üben aufgrund ihrer Häufigkeit einen enormen Antibiotikaselektionsdruck auf die beteiligten Bakterien, aber auch auf die kollaterale Flora aus, woraus ein signifikanter Einfluss auf die Selektion antibiotikaresistenter Bakterien in der Gemeinschaft resultiert. Ein umsichtiger Umgang mit Antibiotika in diesem Bereich ist deswegen von außerordentlichem Interesse, um die Nachhaltigkeit der antibiotischen Therapie zu sichern. Antimicrobial- Stewardship- Aspekte haben deshalb wesentlich die therapeutischen Empfehlungen geprägt. Die evidenz- und konsensbasierten Empfehlungen der aktualisierten S3- Leitlinie bedürfen deswegen einer breiten Implementierung in alle mit Harnwegsinfektionen betrauten Fachgruppen, um eine Versorgungsverbesserung zu erreichen und damit eine vorausschauende Antibiotikapolitik gewährleisten zu können.“
Aus der Gruppe der für die Therapie der unkomplizierten Blasenentzündung prinzipiell geeigneten oralen Antibiotika sei „die Gefahr für mikrobiologische Kollateralschäden in Form von Selektion multiresistenter Erreger bei Fluorchinolonen und Cephalosporinen am höchsten“.
„Die klinische Konsequenz einer vermehrten Resistenz gegenüber Fluorchinolonen … wurde im Hinblick auf die notwendige Verwendung dieser Substanzen auch bei anderen Indikationen zudem als gravierender eingestuft, als die der anderen für Therapie geeigneten.“
„Bekannt ist, dass verschiedene Antibiotikasubstanzen einen unterschiedlichen Selektionsdruck auf die Infektionserreger, aber auch auf die nicht an der Infektion beteiligte Standortflora ausüben, was als Kollateralschaden bezeichnet wird (Cephalosporine und Fluorchinolone am höchsten)“.
Sollten sich nicht die Ärzte an der ständigen Verbesserung der Qualität der Versorgung beteiligen, um dem Patienten eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Versorgung bieten zu können?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung)/ http://xn--bundesrztekammer-0nb.de/
Urologiehandbuch online
„Die klinische Konsequenz einer vermehrten Resistenz gegen Fluorchinolone und Cephalosporine ist gravierend, wenn die Notwendigkeit der genannten Antibiotika bei anderen Indikationen berücksichtigt wird. Solange therapeutische Alternativen mit vergleichbarer Effizienz und akzeptablem Nebenwirkungsspektrum bestehen, sollten deshalb Fluorchinolone und Cephalosporine nicht als Antibiotika der ersten Wahl bei der unkomplizierten Zystitis eingesetzt werden (S3- Leitline Harnwegsinfektionen der DGU).“
ZM online/ 16.11.2017/ (22/2017)
„Diverse, seltene unerwünschte Wirkungen müssen bei einer Nutzen- Risiko- Bewertung berücksichtigt werden. Bei einem breiten Einsatz müsste darüber hinaus mit einer zunehmenden Resistenzproblematik gerechnet werden.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass durch den breiten Einsatz von Fluorchinolonen bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen und anderen nicht lebensbedrohlichen Infektionen Chinolon- resistente Erreger (wie E. Coli) drastisch zugenommen haben.“,
so Prof. Dr. med. Ralf Stahlmann.
Science Daily / 01.10.2002
„Overuse of FC for infections that can be treated with narrow- spectrum antibiotics has seriously eroded their effectiveness“, laut Joseph Guglielmo, PharmD, UCSF professor of clinical pharmacy and director of the antimicrobial review program at the UCSF Medical Center.
„... we've seen dramatic increases in bacterial resistance to these agents over the past few years.“
Deutsches Ärzteblatt 42/2018
„Aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen stehen Fluorchinolone seit Langem in der Diskussion. Nun empfiehlt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) weitere Anwendungseinschränkungen.
Fluorchinolone … sollen künftig nicht mehr zur Behandlung von leichten bis mitelschweren Infektionen eingesetzt werden, für die andere Antibiotika zur Verfügung stehen. … Dies empfiehlt der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nach einer öffentlichen Anhörung, bei der betroffene Patienten ihre Beeinträchtigungen durch langanhaltende Nebenwirkungen geschildert hatten.
Fluorchinolone werden immer noch zu unkritisch eingesetzt
Dass der Einsatz von Fluorchinolonen zu problematischen Nebenwirkungen führt, wurde erst langsam erkannt. Der erste Vertreter Ciprofloxacin wurde in den USA im Januar 1987 zugelassen. Erst 2 Jahrzehnte später im Juli 2008 veranlasste die FDA einen umrahmten Warnhinweis in den Fachinformationen, der auf das Risiko von Tendinitis und Sehnenruptur hinwies. Im Februar 2011 wurde die „Boxed Warning“ um einen Hinweis auf die Symptomverschlechterung bei Patienten mit Myasthenia gravis ergänzt. Seit August 2013 müssen die Hersteller auf das Risiko einer irreversiblen peripheren Neuropathie hinweisen.
Inzwischen warnt die FDA auch vor mentalen Störungen oder dem Risiko von Hypoglykämien bis hin zum Koma, zu denen es nach oraler oder systemischer Gabe kommen kann. Trotz dieser Risiken werden Fluorchinolone gerne und häufig (auch in Deutschland) bei Infektionen wie Sinusitis, Bronchitis oder Harnwegsinfektionen eingesetzt, für die es sichere Alternativen gibt, oder sogar zur Vorbeugung einer Reisediarrhö, deren Nutzen umstritten ist. Die FDA hat den Einsatz von Fluorchinolonen bei Patienten mit leichteren Infektionen bereits 2016 stark eingeschränkt. Fluorchinolone dürfen nur noch in lebensbedrohlichen Situationen verordnet werden oder wenn es bei hartnäckigen chronischen Infektionen keine Alternativen gibt.“
arznei-news 26/10/2018
„Die FDA hat seit 2008 Bedenken betreffend Fluorchinolonen geäußert; damals hat sie eine Box- Warnung wegen erhöhter Risiken für Tendinitis und Sehnenruptur herausgegeben.
Fast drei Jahre später warnte de FDA, dass die Medikamente die Symptome der neuromuskulären Erkrankung Myasthenia gravis verschlechtern könnten. Das Potential für schwere Nervenschäden (irreversible periphere Neuropathie) war im Jahr 2013 veröffentlicht worden.“
„27.07.2016 Die US-Food and Drug Administration bestärkt die Label- Warnung, dass Fluorchinolone zu schweren Nebenwirkungen führen können, einschließlich langfristiger Nervenschäden und gerissenen Sehnen.
Die Agentur warnte auch, dass diese Antibiotika – einschließlich Levofloxacin und Ciprofloxacin – nicht bei Sinusitis, chronischer Bronchitis oder einfachen Harnwegsinfektionen verschrieben werden sollen, es sei denn, es gibt keine anderen Behandlungsoptionen.
…
„Gesundheitsdienstleister und Patienten sollten sich der Risiken und Vorteile von Fluorchinolonen bewusst sein und eine fundierte Entscheidung über den Einsatz treffen“, so Dr. Edward Cox, Direktor des Office of Antimicrobial Products der Medikamenten- Evaluation und Forschungsabteilung bei der FDA in einer FDA- Pressemitteilung.
„Eine Sicherheitsüberprüfung ergab, dass die potenziell dauerhaften Nebenwirkungen an Sehnen, Muskeln, Gelenken, Nerven und dem zentralen Nervensystem Stunden oder Wochen nach der Anwendung … auftreten können …
Aus diesem Grund empfiehlt die FDA diese Antibiotika nur bei schweren bakteriellen Infektionen, wie Milzbrand, Pest und bakterielle Pneumonie.“
Darf nicht der Arzt seine beruflichen Kenntnisse nur zur Verbesserung oder Erhaltung der Gesundheit der Menschen, die sich ihm anvertrauen, einsetzen?
Darf nicht der Arzt in keinem Fall zu ihrem Schaden tätig werden?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung)/ http://xn--bundesrztekammer-0nb.de/
Wissen „Ärzte“ zu wenig über das Risikoprofil von Fluorchinolonen?
Kann das sein?,nach Jahren des Bekanntseins? Und hingenommen werden?
Reichen hier Empfehlungen, Mahnungen, Bitten, … insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrung aus den USA (trotz restriktiver Warnungen steigende Verordnungszahlen)?
Warum gewährt der Gesetzgeber einem Arzt das Recht, vermeidbarerweise Schaden zu verursachen?
Warum wird eine vernunftwidrige Verordnungspraxis von Fluorchinolonen zu-gelassen, wenn eine solche doch vermeidbarerweise zum Schaden der Bevölkerung gereicht?
Ärzteblatt 29.08.2018
WHO mahnt zum 90. Geburtstag von Penicillin zu Problembewusstsein bei Antibiotika
„Die WHO schlägt Alarm. In der EU sind nach einer Expertenschätzung schon vor 10 Jahren 25000 Menschen im Jahr an einer Infektion mit Bakterien gestorben, die gegen die eingesetzten Antibiotika resistent waren.
Wenn die Länder das Problem nicht bald in den Griff bekommen, sterben die Menschen „im schlimmsten Fall wieder an einfachen Infektionen etwa der Blase oder an Lungenentzündung oder Sepsis, weil die Medikamente nicht wirken“, sagte Marc Sprenger, der die WHO- Abteilung für den Kampf gegen Antibiotikaresistenzen leitet. Er bezeichnete Antibiotika als „zweifellos eine der wichtigsten Entdeckungen der Medizingeschichte“. ...
„Nötig wären neuartige Wirkstoffe mit neuen Wirkmechanismen, sagte Sprenger. Die Wissenschaft habe aber seit 30 Jahren praktisch keine neuen Angriffsflächen mehr gefunden. „Es sind neue Medikamente in der Forschungspipeline, aber wahrscheinlich haben wir in fünf bis sieben Jahren nur noch ein oder zwei potenzielle neue Präparate“, sagte Sprenger. Die Grundlagenforschung ist teuer und der Aufwand, ein Präparat zu entwickeln, das später möglichst wenig eingesetzt wird, lohnt sich für Pharmafirmen eher nicht.
Daher ist staatliche Unterstützung erforderlich. Deutschland hat daher in der G-20-Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Unterstützung zusammengetrommelt. „Die G20 haben sich unter deutscher Präsidentschaft dazu verpflichtet, die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll voranzutreiben“, sagte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im vergangenen Jahr.“
Wenn doch die gravierenden Nachteile eines unnötig breiten Einsatzes von Fluorchinolonen bekannt sind, und seit Jahren kommuniziert werden,
und wenn laut UN Generalversammlung 2016 Resistenzen die „größte und dringendste globale Gefahr“ sind,
und wenn Deutschland in der G-20-Gruppe Unterstützung zusammengetrommelt hat, und die G20
sich unter deutscher Präsidentschaft dazu verpflichtet haben, die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll voranzutreiben“,
wie erklärt sich dann der Verzicht auf Tätigwerden hinsichtlich einer unnötigen, einer vermeidbaren Vergeudung von Fluorchinolonen (in Deutschland)?
Wie erklärt sich dann der Verzicht darauf, tätig zu werden, damit bereits erforschte und entwickelte Wirkstoffe nicht unnötigerweise vergeudet werden?
Wird die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll vorangetrieben durch ein Zu-lassen dieser Verordnungspraxis von Fluorchinolonen?
„Die Grundlagenforschung ist teuer und der Aufwand, ein Präparat zu entwickeln, das später möglichst wenig eingesetzt wird, lohnt sich für Pharmafirmen eher nicht.
Daher ist staatliche Unterstützung erforderlich. Deutschland hat daher in der G-20-Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Unterstützung zusammengetrommelt.“
Deutsches Ärzteblatt 29.08.2018
„Die G20 haben sich unter deutscher Präsidentschaft dazu verpflichtet, die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll voranzutreiben“, sagte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im vergangenen Jahr.“
Deutsches Ärzteblatt 29.08.2018
Deutsches Ärzteblatt/ 19.04.2018
„Wir alle können – auch als Patienten – dazu beitragen, dass Antibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn sie wirklich helfen“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer- Storcks (SPD).
„Kampagne wichtiges Element
Die Initiative sieht Maßnahmen in verschiedenen Bereichen vor. Ein wichtiges Element ist die Aufklärungskampagne „Antibiotika gezielt einsetzen“, die sich an die Bevölkerung richtet und auf die Risiken von unsachgemäßem und unbegründetem Antibiotikagebrauch aufmerksam macht. Patienten werden unter anderem darüber aufgeklärt, dass bei 90 Prozent der Atemwegserkrankungen Antibiotika nicht helfen, weil sie durch Viren ausgelöst wurden. Für jeden sichtbar sollen die Kampagneninhalte ab sofort durch Plakate in S- und U- Bahnen, Litfaßsäulen, den Stadtinformationsanlagen und durch kostenfreie Postkarten.
Andere Maßnahmen richten sich an Ärzte und Pflegekräfte: …
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sähen unter anderem vor, dass neben den Ärzten auch die Patienten in die Pflicht genommen werden. …
Kritik am Verordnungsgeschehen
Scharfe Kritik am Verordnungsgeschehen äußerten die Ersatzkassen: Schätzungsweise jede dritte Antibiotikaverordnung, die Patienten von Ärzten erhielten, sei nicht sinnvoll, hieß es aus der Landesvertretung Hamburg des Verbandes der Ersatzkassen. Die Folge seien gefährliche Resistenzbildungen und vermeidbare Nebenwirkungen. „Es besteht die Gefahr, dass bei schweren Erkrankungen keine wirksamen Medikamente zur Verfügung stehen“, warnte der Verband.
Auch der Landesverband Nordwest der Betriebskrankenkassen (BKKen) kritisiert die Verordnungspraxis. „Während der Gesetzgeber aus guten Gründen die Verordnung von Betäubungsmitteln reglementiert, werden Antibiotika nach wie vor nach dem Motto 'viel hilft viel' verschrieben“, sagte Dirk Janssen, stellvertretender Vorstand des BKK-Landesverbandes. „Angesichts der Bedrohungen durch multi -resistente Keime ist die Zeit reif, auch für Antibiotikaverordnungen eine verbindliche Richtlinie zu erlassen“, forderte er.“
Vergessen nicht Informationskampagnen (wie in Hamburg), die den „Patienten in die Pflicht“ nehmen wollen, all die Personen, die eines besonderen Schutzes bedürfen?
Ist es nicht wesentlich der Arzt, der hier in der Verantwortung ist, handelt es sich doch bei Fluorchinolonen um „verschreibungspflichtige“ Medikamente?
Obliegt nicht dem Arzt eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Ausstellung von Rezepten?
Ist es nicht der Arzt, der Fluorchinolone unter das Volk bringt?, indem er sie verschreibt, verordnet?
Ist es nicht der Arzt, an den der Mensch (Patient) seitens des Systems verwiesen wird, als verlässliche Autorität in Sachen „Gesundheit“?
Genießt nicht der Arzt weitreichende Sonderrechte, um der Gesundheit des einzelnen und des gesamten Volkes dienen zu können?
Genießt nicht der Arzt weitreichende Sonderrechte einzig und allein deshalb, um seinen Verpflichtungen als Arzt ge-recht werden zu können?
Ist es nicht der Gesetzgeber, der dem Arzt durch seine Zu-lassung diese Sonderrechte verleiht?
Erwächst nicht aus der Berechtigung, den Arztberuf auszuüben, aus der Berechtigung, Kranke zu behandeln, eine besondere Verantwortung?
Erwächst nicht aus der Berechtigung, den Arztberuf auszuüben, aus der Berechtigung, Kranke zu behandeln, eine besondere Sorgfaltspflicht?
Verfügt der Arzt nicht einzig und allein deshalb über weitreichende Sonderrechte, um seiner Verpflichtung als Arzt ge-recht zu werden?
Ist „diese“ Verordnungspraxis von Fluorchinolonen, nämlich die Verordnung von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, zu vereinbaren mit ärztlicher Ethik, mit den Grundsätzen ärztlicher Ethik?
Begibt sich ein Arzt nicht in Widerspruch zu den Grundsätzen ärztlicher Ethik, wenn er Fluorchinolone verordnet für die Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind?
Ist nicht der ethische Anspruch wesentlich für den Beruf des Arztes?
Was bleibt übrig vom Beruf des Arztes ohne ethische Prinzipien, ethisches Fundament?
Lautet nicht der oberste Grundsatz für den Arzt, dem Patienten nicht zu schaden?
Stellt nicht die Verordnung von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, eine Verletzung von Menschenrecht dar?
Stellt nicht das staatliche Zulassen dieser Verordnungspraxis, nämlich der Verordnung von Fluorchinolonen zur Behandlung von Erkrankungen, für die alternative Behandlungsoptionen vorhanden und vorzuziehen sind, eine Verletzung von Menschenrecht dar?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung) / http://xn--bundesrztekammer-0nb.de/
„Humanitäre Prinzipien
…
Der Arzt hat als einzelner oder auf dem Wege über die Berufsverbände die Pflicht, die Gesellschaft auf Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die Qualität der medizinischen Versorgung und die berufliche Unabhängigkeit der Ärzte aufmerksam zu machen.
Die Ärzte sind verpflichtet, sich an der Ausarbeitung und Durchführung aller kollektiven Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention, der Diagnose und der Therapie von Erkrankungen zu beteiligen. …
Die Ärzte sollten sich nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten an der ständigen Verbesserung der Qualität der Versorgung durch Forschung und laufende Fortbildung beteiligen, um dem Patienten eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Versorgung bieten zu können.“
„Gelöbnis des Arztes
Es ist Aufgabe des Arztes in Friedens- wie in Kriegszeiten unter Achtung vor dem Leben und der Würde des Menschen ohne Unterschied des Alters, der Rasse, der Religion, der Staatsangehörigkeit, der gesellschaftlichen Stellung, der politischen Ideologie oder irgendwelcher anderer Art, die körperliche und geistige Gesundheit des Menschen zu schützen und sein Leiden zu lindern.
Der Arzt hat bei der Ausübung seines Berufes die Gesundheit des Patienten in den Vordergrund zu stellen. Der Arzt darf seine beruflichen Kenntnisse nur zur Verbesserung oder Erhaltung der Gesundheit der Menschen, die sich ihm anvertrauen und nur auf deren Ersuchen einsetzen. Er darf in keinem Fall zu ihrem Schaden tätig werden.
..
Einwilligung nach Aufklärung
Außer im Notfall muß der Arzt den Patienten über die zu erwartenden Wirkungen und Folgen der Behandlung aufklären. Er hat die Einwilligung des Patienten einzuholen, insbesondere dann, wenn die vorgesehenen Handlungen mit Risiken verbunden sein können.
Der Arzt darf seine eigene Vorstellung von Lebensqualität nicht an die Stelle der seines Patienten setzen.“
Darf nicht der Arzt seine beruflichen Kenntnisse nur zur Verbesserung oder Erhaltung der Gesundheit der Menschen, die sich ihm anvertrauen, einsetzen?
Grundsätze ärztlicher Ethik (Europäische Berufsordnung)/ Bundesärztekammer
Um mein Vertrauen in staatliche Institutionen zu erhalten, erbitte ich Antworten auf meine Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Miethner.