18/02/2020
Auch im Jahr 2020 Hunderttausende rechtswidrige Bescheide – Wehren Sie sich!
Ungeachtet der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu einer immer noch praktizierten rechtswidrigen Vermögensbildung verschicken zahlreiche IHKn in diesen Tagen die Beitragsbescheide für 2020. Man zieht sich auf die Formel zurück „Wir warten die schriftliche Begründung des Urteils ab“ und verschickt derweil munter Beitragsbescheide, die voraussichtlich längst rechtskräftig sind, bevor die Urteilsgründe im Detail vorliegen.
Im Hinblick auf die unzulässige Eigenkapitalanhebung sind dabei 36 IHKn leicht zu identifizieren, deren Beitragsbescheide aus Sicht des bffk vollumfänglich rechtswidrig sind. Es sind dies die IHKn in Augsburg, Bayreuth, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Detmold, Lahn-Dill, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg, Fulda, Halle – Dessau, Hannover, Heilbronn, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld (Mittlerer Niederrhein), Leipzig, Limburg-Lahn, Lüneburg-Wolfsburg, Mannheim (Rhein-Neckar), Münster (Nord-Westfalen), Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Niederbayern, Potsdam, Siegen, Wiesbaden.
Klagen Sie jetzt gegen die Bescheide der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Leider haben Sie nur vier Wochen nach Zustellung des Bescheids Zeit, dies zu tun. Sprechen Sie mich an!