13/11/2024
„Knöllchen“ unter Vorbehalt
Bei Anwohnern und Nutzern des Parnemannwegs im Ortsteil Kladow herrschte in den vergangenen Wochen Verwunderung und auch Ärger über das Handeln des Ordnungsamts. Das erschien dort mehrmals und verteilte „Knöllchen“ wegen angeblichen Parkens auf dem Gehweg, der auf der östlichen Seite des Parnemannwegs existieren soll. Doch ob es am Parnemannweg überhaupt einen Bürgersteig gibt, ist und bleibt umstritten.
Erst im Sommer dieses Jahres hatte das „Spandauer Stadtjournal“ wegen Beschwerden von Anwohnern über den desolaten Zustand des Parnemannwegs beim zuständigen Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) eine Anfrage zum möglichen Ausbau des Straße gestellt. Und aus der Antwort ging hervor, dass es wohl gar keinen Gehweg am Parnemannweg gibt. Schatz schrieb: „Die gewidmete Breite (des Parnemannwegs) beträgt nur zwischen 4 und 7,5 Metern. Es gibt somit auch ein Platzproblem. Bei Anlage eines Gehweges wäre die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreichend.“
Das wirft die Frage auf, wie es dann sein kann, dass vom Ordnungsamt desselben Bezirkes „Knöllchen“ wegen Parkens auf einem Gehweg verteilt werden, den es ja offenbar gar nicht gibt. Das Stadtjournal fragte daraufhin beim Ordnungsamt, das derzeit in Ermangelung eines noch nicht ins Bezirksamt gewählten Vertreters kommissarisch von Tanja Franzke (CDU), Stadträtin für Jugend und Gesundheit, mitgeleitet wird, nach. Die Begründung für den Einsatz des Ordnungsamts kam schriftlich: „Das Ordnungsamt Spandau hatte tagesaktuelle Hinweise von Bürgern erhalten, dass am Parnemannweg in Höhe der Schneiderei vor der Hausnummer 21 Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen nicht an den dort parkenden Autos vorbeigekommen sind.“ Das Ordnungsamt sei diesen Hinweisen nachgegangen und habe entsprechend dem gesetzlichen Rahmen eine Ermessensentscheidung getroffen und ein Bußgeld verhängt.
„Da einige Bürgerinnen und Bürger bereits von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht haben, prüft derzeit die Bußgeldstelle diese Fälle in eigener Verantwortung“, heißt es weiter in der Begründung aus dem Ordnungsamt. Bezüglich der beschriebenen Problematik gebe es gemäß Paragraf 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) keine eindeutige beziehungsweise rechtssichere Regelung. „Deshalb sieht das Ordnungsamt bis zum Abschluss des Prüfverfahrens davon ab, an dieser Stelle Bußgelder wegen Falschparkens zu verhängen“, so das vorläufige Fazit des Ordnungsamts. ud
Die Situation am Parnemannweg vor dem Haus Nummer 21. Foto: Google Street View