10/12/2025
Der BFH hat zum Bundesmodell beim neuen Grundsteuerrecht Klartext gesprochen: Revisionen zurückgewiesen, Grundsteuerregelungen zum Ertragswertverfahren verfassungsgemäß, keine Vorlage ans Bundesverfassungsgericht. Die typisierte Bewertung mit pauschalierten Nettomieten und Bodenrichtwerten hält der BFH für zulässig – spannend bleibt nur, ob Betroffene nun den Schritt nach Karlsruhe gehen.
👉 Hier geht´s zur Pressemitteilung: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/bundesfinanzhof-haelt-grundsteuer-bundesmodell-fuer-verfassungskonform/