27/07/2026
Bauwerkintegrierte Photovoltaik: Können Zulassungsverfahren für Solarmodule vereinfacht werden?
Für Solarmodule in der Fassade könnten künftig nur noch die zusätzlich erforderlichen bautechnischen Prüfungen notwendig sein – statt sämtliche Nachweise parallel zu elektrotechnischen und bautechnischen Regelwerken zu führen.
Genau hier setzt eine Untersuchung von Solarmodulen als Bauprodukt an. Verglichen wurden Prüfanforderungen aus der CE-Kennzeichnung nach elektrotechnischen Normen mit den bautechnischen Anforderungen für den Einsatz in der Gebäudehülle.
✅ Vergleich von Prüfverfahren aus Elektrotechnik und Bautechnik für BIPV-Anwendungen
✅ Nachweis der klimatischen Beständigkeit auch mit realen Modulabmessungen der Hersteller untersucht
✅ Höhere Beanspruchungen bei Temperatur- und Feuchteprüfungen in der Elektrotechnik festgestellt
✅ Höhere Beanspruchung bei der Bestrahlungsprüfung in der Bautechnik nachgewiesen
✅ Potenzial zur Vereinfachung von Verfahren für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und Bauartgenehmigungen (aBG) aufgezeigt
Deutschland verfügt theoretisch über rund 18.000 km² Fassaden- und Dachflächen für Photovoltaik. Dennoch entwickelt sich der Markt für bauwerkintegrierte Photovoltaik bislang nur begrenzt. Die Ergebnisse zeigen Möglichkeiten, bestehende Prüfanforderungen besser aufeinander abzustimmen und Hemmnisse für Hersteller zu reduzieren. Zusätzliche Nachweise zur Resttragfähigkeit bleiben dabei weiterhin erforderlich.
📚 Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Thorsten Weimar und Laura Vuylsteke, M.Sc. (Universität Siegen) untersucht, wie sich Prüf- und Zulassungsverfahren für Solarmodule als Bauprodukt vereinfachen lassen.
Link zur Studie: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bate.70132