27/01/2025
Wegweisendes Urteil: Das Kantonsgericht Zug hat in erster Instanz mit Entscheid vom 22. Januar 2025 das Urteil gefällt: Die Ringier AG («Blick») muss Jolanda Spiess-Hegglin für vier persönlichkeitsverletzende Artikel aus den Jahren 2014 und 2015 den Gewinn von CHF 309’531 plus Zinsen herausgeben.
Dank den Mechanismen der Digitalisierung konnte die Gewinnherausgabe persönlichkeitsverletzender Medienberichterstattung erstmals berechnet und durchgesetzt werden. Das Urteil hat Signalwirkung über die Landesgrenzen hinaus und wird den Boulevard verändern.
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