09/04/2022
In einem Nichteintretens-Entscheid der Ethikkommission des FSP führt diese aus:
Die Kommission könne lediglich die methodische Qualität des gutachterlichen Vorgehens bewerten. Sie könne nicht die inhaltliche Korrektheit eines Gutachtens bewerten.
Daraus erschliesst sich folgendes:
Gutachter können methodisch den Ansprüchen des Psychologenverbandes entsprechen.
(Der strukturelle und methodische Aufbau eines Gutachtens ist leicht zu bewerkstelligen und rasch überblickbar.)
Sind diese Basisvoraussetzungen dazu erfüllt, können folglich jegliche Scharlatane von Gutachtern ihre eigenen inhaltlichen Glaubenssätze und Interpretationen zum Schaden ihrer Opfer, in Abweichung der tatsächlichen Geschehnisse ungestraft ihre Ausgüsse den Behörden und Gerichten zur Verfügung stellen, was letztere ebenso ungeprüft und wie selbstverständlich zu übernehmen bereit sind.
Den gezielten und bewusst niederträchtigen Interpretationen, Anschuldigungen und Vorhaltungen in einem derart "ausgestalteten" Gutachten sind die Geschädigten ohnmächtig ausgeliefert.
Ohne jegliche Rekursmöglichkeit kann eine einzige Person das Schicksal ganzer Familien bestimmen. Wenn es so etwas wie strukturelle Gewalt gibt in der Schweiz, so trifft dies in dieser Form auf einzigartige Weise zu.
Die Bereitschaft irgendwelcher Organisationen, geschweige denn seitens des Gesetzgebers solche Missstände zu beheben ist nicht erkennbar.
Vorschläge, Ratschläge, Hinweise, wie man ein falsches Gutachten revidieren kann sind willkommen.
u.A. ohne Ergebnisse:
Beschwerde bei der Ethikkommission FSP
Korrespondenz mit Prof. Dr. Susanne Niehaus (Hochschule Luzern)
Korrespondenz mit Prof. Dr. Jérôme Endrass (Leitung Forensische Psychologie Dozent Forensische Psychologie Uni Konstanz)