30/12/2022
#2023 bringt neue Regelungen, die Millionen Menschen spürbar entlasten werden. Insbesondere Arbeitnehmer mit kleine und mittleren Einkommen und Eltern profitieren. 🎆
Mit diesen Verbesserungen verhindern wir, dass Gehaltserhöhungen sofort von Steuern oder von gestiegenen Kosten “gefressen” werden. Es ist nicht nur ärgerlich, wenn nach einer Gehaltserhöhung real weniger Geld in der Tasche ist, sondern eine Gefahr für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Deswegen haben wir bis tief in die Nacht gearbeitet, verhandelt und folgende Verbesserungen zum Jahreswechsel eingeführt:
1. Rentenversicherungsbeiträge werden jetzt vollständig steuerlich absetzbar. Davon profitieren fast alle Arbeitnehmer.
2. Der steuerliche steigt auf 10.908 Euro. Erst dann muss Lohnsteuer gezahlt werden. Den Kinderfreibetrag haben wir ebenfalls auf 8.952 Euro erhöht. Für Eltern von zwei Kindern stellt das eine steuerliche Entlastung von bis zu 28.812€ im Jahr dar.
3. Höherer : Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen. Um diese Kosten abzugelten, können sie ( sofern das Kind volljährig ist) einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Dieser Ausbildungsfreibetrag steigt auf 1.200 Euro.
4. Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
5. Höhere : Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
6. Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
7. Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner.
2023 bringt neue Regelungen, die Millionen Menschen spürbar entlasten werden. Insbesondere Arbeitnehmer mit kleine und mittleren Einkommen und Eltern profitieren. 🎆
Mit diesen Verbesserungen verhindern wir, dass Gehaltserhöhungen sofort von Steuern oder von gestiegenen Kosten “gefressen” werden. Es ist nicht nur ärgerlich, wenn nach einer Gehaltserhöhung real weniger Geld in der Tasche ist, sondern eine Gefahr für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Deswegen haben wir bis tief in die Nacht gearbeitet, verhandelt und folgende Verbesserungen zum Jahreswechsel eingeführt:
1. Rentenversicherungsbeiträge werden jetzt vollständig steuerlich absetzbar. Davon profitieren fast alle Arbeitnehmer.
2. Der steuerliche steigt auf 10.908 Euro. Erst dann muss Lohnsteuer gezahlt werden. Den Kinderfreibetrag haben wir ebenfalls auf 8.952 Euro erhöht. Für Eltern von zwei Kindern stellt das eine steuerliche Entlastung von bis zu 28.812€ im Jahr dar.
3. Höherer : Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen. Um diese Kosten abzugelten, können sie ( sofern das Kind volljährig ist) einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Dieser Ausbildungsfreibetrag steigt auf 1.200 Euro.
4. Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
5. Höhere : Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
6. Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
7. Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner.