WOLFINFO Aktuell PRESSEMITTEILUNG 12. November 2021
Zwei Goldschakale im Schwarzwald-Baar-Kreis nachgewiesen
Es ist der erste genetische Nachweis eines Paares in Deutschland
Erstmals ist in Deutschland ein Goldschakal-Paar genetisch nachgewiesen worden. Anfang Oktober waren zwei Goldschakale im Schwarzwald-Baar-Kreis in eine Fotofalle gelaufen. In der Nähe gefundene Kotproben zeigen nun, dass sie von einem Paar stammen.
In Deutschland wurde im Jahr 1997 der erste Goldschakal-Nachweis in Brandenburg dokumentiert. Es folgten seitdem weitere Nachweise in verschiedenen Bundesländern. Das bekannte Verbreitungsgebiet des fuchsähnlichen Goldschakals erstreckt sich vor allem über den südostasiatischen Raum bis in den Westen nach Südosteuropa.
Seit einigen Jahren werden jedoch auch in weiter nördlich und westlich liegenden Ländern Europas Goldschakal-Nachweise registriert. In Baden-Württemberg wurden bisher vier genetisch unterscheidbare Individuen nachgewiesen. Im Gegensatz zu Waschbär, Marderhund oder Mink, hat sich der Goldschakal auf natürlichem Weg in Deutschland angesiedelt.
Goldschakale sind etwas größer als Füchse und in der Nacht aktiv
Goldschakale leben in Familiengruppen, die in der Regel aus dem Elternpaar und dessen Nachkommen bestehen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das im Schwarzwald-Baar-Kreis nachgewiesene Paar im Frühjahr selbst Nachwuchs erwartet. Goldschakale sind etwas größer als Füchse, können jedoch auf Grund ihrer Färbung auch mit einem kleinen Wolf verwechselt werden. Auch ihre Reviergröße und ihre Ernährung sind mit denen eines Fuchses vergleichbar.
Als Hauptbeute des Goldschakals kommen kleinere Tiere wie Kleinsäuger oder Insekten in Frage. Auch Beeren und andere Früchte werden vom Goldschakal gefressen, selten werden größere Tiere wie Rehe erbeutet. Die Tiere nutzen als Rückzugsräume häufig dicht bewachsene Gebiete und sind vor
Liebe Freunde der Weidetiere.
Wir von Wolfinfo Aktuell bräuchten Videoaufnahmen von schwer- und schwerstverletzten, noch lebenden Tieren. Wenn ihr welche habt bitte gerne auch per PN zuschicken kennt. Ganz wichtig dass ihr auch die Rechte an den Videos habt und uns diese dann für unser Projekt übereignet.
## Wolfinfo Aktuell ##
PRESSEMITTEILUNG 28.05.2021
Gerissene Schafe in der Gemeinde Schramberg (Landkreis Rottweil) DNA-Proben werden analysiert
In der Gemeinde Schramberg im Landkreis Rottweil sind heute (28.05.) tote Schafe mit Rissspuren aufgefunden worden. Ob ein Wolf die Schafe angegriffen hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. An den Bisswunden wurden DNA-Proben genommen, die nun das Senckenberg-Institut in Gelnhausen untersucht.
Die Gemeinde Schramberg liegt innerhalb des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald. Dort leben zwei residente Wölfe, einer im Nordschwarzwald und einer im Südschwarzwald.
Die Verbände der Koordinationsgruppe Wolf sowie die Wildtierbeauftragten der Region sind über das Ereignis informiert.
Eventuelle Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf sollten umgehend der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg gemeldet werden:
[email protected] oder 0761 4018-274.
Ausführliche Informationen zu den Fördergebieten Wolfsprävention und zum Herdenschutz, Daten zu Wolfssichtungen im Land sowie Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums
Genanalyse bestätigt Wolfsriss in Reichental (Landkreis Rastatt)
Die zwei Ziegen, die am 29. April in Reichental im Landkreis Rastatt tot aufgefunden wurden, hat ein Wolf gerissen. Das hat heute die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg mitgeteilt. Die Untersuchung der an den Tieren entnommenen Proben ergab, dass in diesem Fall der residente Wolfsrüde GW852m für den Angriff verantwortlich ist.
Die Gemeinde Gernsbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald, in dem sich im nördlichen Teil seit drei Jahren der männliche Wolf mit der Bezeichnung GW852m niedergelassen hat. In dem Fördergebiet unterstützt das Land Nutztierhalterinnen und -halter bei der Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen.
Die Nutztierverbände sowie die Wildtierbeauftragten der Region sind über den Sachverhalt informiert. Eventuelle Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf sollten umgehend der FVA in Freiburg gemeldet werden: [email protected] oder 0761 4018-274.
Ausführliche Informationen zu den Fördergebieten Wolfsprävention und zum Herdenschutz, Daten zu Wolfssichtungen im Land sowie Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.um.baden-wuerttemberg.de.
Keine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“
6. Mai 2021
Der Kreis Wesel ist nicht verpflichtet, einem Schäfer aus Hünxe eine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Urteil vom heutigen Tage entschieden und damit die Klage des Schäfers abgewiesen.
Zur Begründung hat das Gericht im Rahmen der Urteilsverkündung ausgeführt: Grundsätzlich sei die Tötung oder andere Entnahme von Wölfen, die zu besonders geschützten Tierarten gehörten, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setze voraus, dass dem Schäfer durch den Wolf ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe und es keine zumutbare Alternativen zur Entnahme des Tieres gebe. Die Kammer habe nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Schäfer auch in Zukunft mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und der gebotenen Häufigkeit von Übergriffen der Wölfin „Gloria“ auf seine Herde betroffen sein werde, die einen ernsten wirtschaftlichen Schaden für ihn befürchten ließen. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, den empfohlenen und dem Schäfer zumutbaren Herdenschutz in Gestalt von Elektrozäunen zu überwinden, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr bieten würden.
Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Aktenzeichen: 28 K 4055/20