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nicht statt. Kommentieren Sie einfach das Problem, wir beheben es. Die Einschaltung eines Anwaltes für eine kostenpflichtige Abmahnung entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen, kann also nur Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung haben, insbesondere Kostenerzielungsabsicht als hauptsächlicher Triebfeder, und stellt somit einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar.