29/07/2024
KI in der Filmproduktion – was geht und wo liegen die rechtlichen Minenfelder?🤔
Der Hype um KI ist groß! - Kein Wunder, egal ob Chatbots, Text-to-Speech, Bild- oder Videogeneratoren. KI-Tools versprechen nicht weniger als sämtliche Bereiche der Bewegtbildproduktion zu revolutionieren und zu automatisieren. Wie realistisch ist eine solche Entwicklung? Das hängt neben technischen vor allen Dingen von rechtlichen Fragen ab. 👨⚖️
Während einige KI-Tools bereits bemerkenswerte Ergebnisse liefern und schon jetzt professionell genutzt werden können, sind andere KI-Lösungen noch weit davon entfernt, brauchbare Ergebnisse als Teil einer Filmproduktion zu liefern. In den nächsten Beiträgen schauen wir uns die einzelnen Arbeitsschritte genauer an und bringen Euch auf den aktuellen Stand.
Aktuell wird enorm viel mit KI-Tools experimentiert und teilweise werden auch schon beachtliche Ergebnisse erzielt. Kommerziell eingesetzt wird dieser Film- und Video-Content allerdings kaum. Woran liegt das?
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Hier ein kleines Beispiel aus unserem Alltag:🎬
Für einem internationalen TV-Anbieter produzierten wir kürzlich ein Docutainment-Format. Darin berichten Menschen von übernatürlichen Begegnungen und Erscheinungen. Zu diesen Stories lieferten die Protagonisten selbst gedrehtes Video- und Fotomaterial. Dieses reichte aber nicht aus, um die Interviewaussagen ausreichend mit Bewegtbild zu untermalen. Stockfootage zu diesen Themen zu finden, gestaltet sich schwierig. Also probierten wir KI-Tools, um passende Szenen und Bilder neu zu generieren. Diese Sequenzen waren ca. 3 Sekunden lang und der Versuch hat erstaunlich gut funktioniert. Die neuen geschaffenen Szenen waren für unsere Zwecke ausreichend und wesentlich inhaltsgenauer als Archivmaterial.👻
Die Ernüchterung kam dann nach der ersten Abnahme durch den Auftraggeber. Auch dort kamen die Szenen inhaltlich gut an, die Bedenken lagen aber auf der rechtlichen Seite. Aufgrund der urheberrechtlichen Unklarheiten bei der Verwendung von KI generierten Inhalten und der damit verbundenen Risiken bei einer kommerziellen Nutzung wurden alle diese Szenen nicht abgenommen und mussten letztendlich doch wieder durch Stockmaterial ersetzt werden.
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Die rechtlichen Risiken liegen vor allem im Bereich des Urheberrechts🌏
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind nur solche Werke urheberrechtlich geschützt, die eine geistige Schöpfung eines Menschen sind. Das bedeutet:
1. Wenn ein Video nun vollständig von einer KI erstellt wird, ohne wesentlichen menschlichen Beitrag, dann hätte keine Person ein Urheberrecht an der Neuschöpfung. Man könnte ein solches Video kommerziell verwenden, ohne dass ein Urheber zustimmen müsste. Meist ist aber unklar, an welchen Bild-, Ton oder Textquellen sich die KI bei der Neuschöpfung bedient und von welchen Inhalten die KI selbst gelernt hat.
2. Wenn ein Mensch wesentliche kreative Entscheidungen trifft und die KI lediglich als Werkzeug verwendet, kann die dadurch entstandene Sequenz als menschliche Schöpfung angesehen werden und wäre urheberrechtlich geschützt. Entscheidend ist hier der Grad der menschlichen Kreativität und Kontrolle. Das rechtssicher zu entscheiden ist meist schwierig.
3. Verwendung von geschützten Inhalten: Wenn die KI-Inhalte verwendet werden, die urheberrechtlich geschützt sind (z.B. Bilder, Musik, Videos), um neue Videos zu erstellen, können diese neuen Videos urheberrechtliche Probleme verursachen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle verwendeten Materialien entweder lizenzfrei sind oder ordnungsgemäß lizenziert wurden.
4. Datenbasis der KI: Die Datenbasis, mit der die KI trainiert wurde, kann ebenfalls urheberrechtliche Implikationen haben. Wenn die KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert wurde, könnte dies rechtliche Probleme verursachen, insbesondere wenn die generierten Videos als abgeleitete Werke angesehen werden.
5. Rechte an der KI selbst: Die Rechte an der von Ihnen
verwendeten KI-Plattform oder -Software könnten ebenfalls eine Rolle spielen. Viele KI-Plattformen haben eigene Nutzungsbedingungen, die regeln, wie die generierten Inhalte verwendet werden dürfen. Hier solltet ihr unbedingt die Nutzungsbedingungen lesen.
6. Länderspezifische Unterschiede: Die rechtliche Situation kann je nach Land unterschiedlich sein, da das Urheberrecht von Land zu Land variiert. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Land zu informieren.
Wer KI generierte Inhalte kommerziell nutzen will, sollte sich auf jeden Fall die Nutzungsbedingungen bzw. Lizenzvereinbarungen der verwendeten KI-Plattformen genau prüfen und den Rat eines Fachanwalts für Urheberrecht einholen.
Klar ist aber, dass alle Fragen, die sich derzeit im Hinblick auf KI-Nutzung ergeben, momentan nicht eindeutig beantwortet werden. Es braucht einfach noch Zeit, bis die weltweite Rechtsprechung Erfahrungen mit den verhältnismäßig neuen Technologien gemacht hat und klare länderübergreifenden Regelungen schafft.
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Ein erster Schritt zu mehr Rechtssicherheit– der AI Act der EU? 🇪🇺
Das Tückische dabei ist, dass KI-Betreiber einem oftmals zwar die kommerzielle Nutzung gestatten, wie z.B. ChatGPT. Doch damit einhergeht auch, dass der Nutzer der KI haftet, sollte man gegen geltendes Recht verstoßen.
Man sieht also, dass viele rechtliche Themen beachtet werden müssen. Und obwohl noch nicht klar ist, wie diese in Zukunft genau geregelt werden, sollte man diese Themen zumindest in den Grundzügen kennen und mit KI nicht allzu sorglos umgehen. So lässt sich eine eventuelle spätere Haftung vermeiden.
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Was geht also und wo liegen die rechtlichen Minenfelder? 💣
Mit KI kann man heute schon in vielen Bereichen der Medienproduktion gute Ergebnisse erzielen. Das beginnt bei inhaltlicher Inspiration bis hin zu fertigen Filmsequenzen mit Sprecher und Musikkomposition. Auch im Projektmanagement können KI-Lösungen gute Helfer sein.
Noch schwierig ist kommerzielle Nutzung. Rechtliche Unklarheiten und das Fehlen von globalen Regeln im Umgang mit KI können zu unkalkulierbaren Risiken führen.
Doch gerade bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten für externe Bewegtbildprojekte sollte man vorsichtig sein. Denn die Risiken für Verletzungen wie z.B. dem Urheberrecht haftbar gemacht zu werden, sind momentan noch zu groß und zu wenig einschätzbar. Die Branche ist daher noch vorsichtig, KI-Produkte im großen Stil einzusetzen, wie unser Insight aus der Praxis verdeutlicht hat. Und beim Blick auf die Vielzahl an potenziellen rechtlichen Fallstricken zeigt sich, dass dies berechtigt ist.
Bis die Gesetzgeber die Technologien durch Rechtsprechungen besser einordnen können und Graubereiche trennscharf definieren können, werden noch viele rechtliche Fragen zur KI offenbleiben. Daher sollte die Devise gelten: Keine Nutzung ohne genaue Prüfung- im Zweifel mit professioneller Rechtsberatung.
Auch wir haben mit vielen KI-Tools aus unterschiedlichen Produktionsbereichen experimentiert - sei es Audio, Video oder Sound. In den kommenden Beiträgen geben wir euch einen Überblick über unsere Ergebnisse – stay tuned! 🥳
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