09/02/2023
Ulrich 'Uli' Wachholtz: Der Vertragsbruch und Millionenbetrug von Radio Schleswig-Holstein
Da ich wußte, daß der Axel Springer Verlag AG Hauptanteilseigner an Radio Schleswig-Holstein war und es sich lt. dem prüfenden Anwalt um einen astreinen Vertrag vom Springer-Verlag handelte, bei dem nicht viel schief könne, wie er sagte, meinte ich, mich auf die im Bezirksleitervertrag und später dann im Änderungsvertrag genannten Konditionen verlassen zu können. Weit gefehlt!
Mit richterlicher Hilfe konnte R.SH mich um ca. 2,5 Millionen plus betrügen.
Die korrupten und nachweislich rechtsbeugenden Schleswiger OLG-Richter Zahn & Waßmuth meinten, "daß es nicht darauf ankäme, was der Vertrag hergibt, sondern wie es gemeint war" und erkannten dieses gleichzeitig auch nicht an !
Gemeint war bei dem am 19. März 1986 stattgefundenen Gespräch und bei Vertragsunterzeichnung am 23. Juni 1986, daß R.SH durch mich eine langfristige Vertretung bei den Regionalkunden im Hamburger Raum herzustellen beabsichtigte, was mir auch wiederholt während der Vertragslaufzeit von den zuständigen Herren versichert worden war.
Tatsächlich hat R.SH den Vertrag nach nur einem Jahr ohne Begründung gekündigt, obwohl lt. Vertrag eine Begründung erforderlich war.
Tatsächliche VertragsVERHANDLUNGEN haben nicht stattgefunden, sondern der damalige Verkaufsleiter Gerold Bohlen schrieb mir zwischen März und Juni 1986 einige Male, daß der Vertrag noch von den Anwälten ausgearbeitet würde und ich mich bitte gedulden möge.
Am 23. Juni 1986 fuhr ich dann zur Vertragsunterzeichnung nach Kiel.
Gemeint war, daß R.SH vor Sendebeginn eine Hamburger Regionalvertretung mit einem für diese Tätigkeit normalen Provisionssatz von 14 % dringendst benötigte, da bei Vertragsunterzeichnung mit mir am 23.06.1986 nur ca. 26 Aufträge insgesamt vorlagen. Siehe Auftragseingangsbuch 1986, das ich bei Bedarf gern vorzeige.
Tatsächlich war R.SH jedoch weder bereit, ihrer sich selbst gestellten Aufgabe, den regionalen Werbekunden zu befriedigen, nachzukommen, noch die relativ hohe Regionalvertreterprovision zu bezahlen, und dieses bei Werbeeinnahmen, die alle Erwartungen bei weitem übertrafen.
Erwartet wurden von mir im ersten Jahr 2 MioDM, gebracht habe ich ca. 20 MioDM plus der Direktaufträge, von denen R.SH mir hätte Kopien schicken müssen, was aber nicht geschah. Vermutlich handelt es sich um weitere 4-5 MioDM.
Gemeint war, daß der R.SH-Marketingleiter Gerold Bohlen mir VOR Vertragsunterzeichnung am 23.6.86 "jede Menge" Anfragen angekündigt hatte.
Tatsächlich wurde mir NACH Vertragsunterzeichnung am 23.6.86, also ein paar Minuten später, erklärt, es lägen nur einige, wenige Anfragen vor, die, wie sich schnell herausstellte, mehr Neugier als Werbe-Interesse zum Hintergrund hatten.
Daß eine Woche vor Sendebeginn bei R.SH fast keine Aufträge vorlagen, störte mich nicht, denn ich hatte mir in 20 Jahren Verkaufstätigkeit einen Stamm von 1.100 Kunden aufgebaut, die mir vertrauten und die wußten, daß man mit meinen Projekten gutes Geld verdienen konnten.
Es bedeutete für mich, reichlich Werbeminuten für meine Kunden zur Verfügung zu haben, und daß R.SH ein Erfolg werden würde, sagte mir meine Hamburger Marktkenntnis.
Gemeint war, daß "nach Ablauf des ersten Vertragsjahres die Parteien über den Umfang des Akquisitionsgeschäftes sowie über die Provisionsregelung neu verhandeln werden".
(Siehe Bezirksleitervertrag § 7 Absatz 3 - Anlage A).
Hintergrund für diesen Passus war die zum 01. Juli 1987, also ein Jahr später, geplante Inbetriebnahme eines Radio Hamburg sowie die zum 01. Januar 1988 geplante Inbetriebnahme eines Radio Niedersachsen. (Siehe: Funk-Kombi-Nord, Seite 6.)
Tatsächlich hat der am 01. Juli 1986 bei R.SH eingetretene Verkaufsleiter Karlheinz Hörhammer jedoch ein paar Tage nach Sendebeginn, am 15.07.1986, als sich herausstellte, daß R.SH ein Erfolg werden würde, sofort daran gedacht, mir die Provision zu kürzen, wobei nun nicht mehr der, wie man mir gesagt hatte, immerhin durch von R.SH beauftragte Juristen ausgearbeitete Vertrag Gültigkeit haben sollte, und in dem klar und eindeutig unter § 10 Absatz 2 steht: "Änderungen oder Ergänzungen des Vertragswerkes sollen erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich werden. Auf Seiten von R.SH kann diese Bestätigung nur durch die Geschäftsführung erfolgen." (siehe Bezirksleitervertrag).
Die Bestätigung erfolgte am 17. Oktober 1986 durch den Geschäftsführer, Donald P.T. McLoughlin, und war somit erst von diesem Tage an gültig.
Nur nebenbei sei erwähnt, daß Donald P.T. McLoughlin mich vor die Alternative stellte, entweder die Vertragsänderung zu unterschreiben oder aber die Kündigung des Bezirksleitervertrages zu erhalten.
Ich mußte also unterschreiben, und den Vertrag hat man nach knapp einem Jahr sowieso ohne Begründung gekündigt.
Im März 1987 kündigte der Verkaufsleiter Karlheinz Hörmann die Vergrößerung meines Vertragsgebietes bis zum Nordostsee-Kanal an und forderte mich auf, mir größere Büroräume zu suchen und Personal einzustellen. Die Vertragsänderung sollte mir zugeschickt werden, sie kam aber nicht. Tatsächlich kündigte R.SH mir im Mai 1987 den Vertrag ohne Begründung.
Nachweislich hat R.SH im ersten halben Jahr fast ausschließlich meine Regionalaufträge gesendet, da von den größeren Werbeagenturen keine Aufträge vorlagen.
Nachweislich habe ich 10 x mal mehr gebracht als die von mir verlangten 2 MioDM, nämlich 20 MioDM plus der Direktaufträge in mehrere Millionenhöhe.
Ich hätte also mindestens mit Anstand verabschiedet werden müssen.
Radio Schleswig-Holstein hat jedoch niemals über eine Vertragsauflösung verhandelt, sondern ausschließlich auf meinen Wunsch fand am 14. Juli 1987 ein Gespräch mit den drei Geschäftsführern Peter Völpel, Rechtsanwalt, Ulrich ‚Uli‘ Wachholtz, R.SH-Gründungsgeschäftsführer und R.SH-Anteilseigner, Donald P.T. McLoughlin und dem Verkaufsleiter Karl-Heinz Hörhammer statt.
Wir besprachen die Trennungsmodalitäten, schnellstmögliche (!) Provisionsabrechnung sowie Handelsvertreterabfindung, bei der sich R.SH nach Aussage von Ulrich ‚Uli‘ Wachholtz, - wörtlich - „nicht krümelig“ zeigen wollte.
.
Tatsächlich verwickelte RSH mich in einen 18 (achtzehn) Jahre dauernden Prozeß, währenddessen R.SH niemals korrekt abrechnen, mir niemals Kopien der aus Hamburg (Gebietsschutz) direkt ein-gegangenen Aufträge vorlegen mußte, obwohl vertraglich dazu verpflichtet, weil die Richter Zahn & Waßmuth meinten, wörtlich: „Es käme nicht darauf, was der Vertrag hergibt.“, obwohl es sonst ja immer heißt: „Verträge sind einzuhalten“.
Dagegen gingen aber die Richter mit einer Brutalität gegen mich, die ich eine ganz außerordentliche Leistung erbracht hatte, vor, so daß ich drei Schlaganfälle erlitt und demzufolge arbeitsunfähig und zum Sozialfall wurde.
Bitte, schreiben Sie an die Schleswig-Holsteinische Justizministerin, Frau Prof. Dr. Kerstin von der Decken
[email protected]
und bitten um Aufklärung, weshalb niemals gegen die nachweislich rechtsbeugenden Richtern Zahn & Wasmuth am OLG Schleswig vorgegangen wurde, die meine Existenz vernichtet haben, weil ich R.SH innerhalb knapp eines Jahres 20 MioDM + eingebracht habe.
Danke.