05/12/2021
Sehr verehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,
liebe Freunde,
heute müssen wir uns mit einem nicht so schönen Thema an Euch wenden: wie viele wissen, hatten wir eigentlich geplant, zum Jahreswechsel eine große Auswahl an Feuerwerksartikeln anzubieten. Einige hatten sogar schon Vorbestellungen aufgegeben. Da wir in den vergangenen Tagen immer wieder angesprochen wurden, hier in Rücksprache mit unseren Grossisten der momentane Stand der Dinge:
Aktuell gibt es noch keine Rechtsverordnung, die den Feuerwerksverkauf zum Jahreswechsel verbietet, es gibt "nur" die politische Absicht einer solchen. Natürlich darf man davon ausgehen, dass der Gesetzgeber eine solche Rechtsverordnung auch erlassen wird - aber solange es diese nicht gibt, gibt es eben auch nichts, wogegen man sich wehren, also klagen, könnte.
Höchstwahrscheinlich wird man die Rechtsverordnung, so wie auch schon im vergagenen Jahr, "auf den letzten Drücker" erlassen - und dann sind die Aussichten, nicht nur wegen der Feiertage, mehr als schlecht, dass man etwas dagegen erreichen könnte. Hinzu kommt, dass die Pandemielage aufgrund diverser hier nicht zu erörternder Umstände brisanter ist, als noch vor einem Jahr.
Wir wollen also ehrlich sein und uns nicht den zum Teil vollmundigen Versprechungen diverser Mitbewerber anschließen. Nach aktuellem Stand wird es in diesem Jahr bei uns wohl keinen Verkauf von Silvesterfeuerwerk (F2) geben können. Wir haben allerdings einige sehr schöne F1 Artikel (also Jugendfeuerwerk), welche wir ohnehin ganzjährig anbieten - wir werden im Zweifel den entsprechenden Bestand erweitern und so für Euch Möglichkeiten bieten, dass Euer Silvester nicht ganz so trist, wie vieles in dieser schlimmen Zeit ist, ablaufen muss - allerdings müssen wir uns dabei immer auf dem Boden der rechtlichen Grundlagen bewegen.
Sollte allerdings doch noch ein Verkauf von F2-Ware möglich sein, werden wir uns an dieser Stelle rechtzeitig melden.
Wir wünschen Euch eine schöne Adventszeit - bleibt gesund.
Herzliche Grüße
Eure Schmitts