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Sondersitzung des Kabinetts zur Sturmflut in Schleswig-Holstein Nach der Sturmflut in der Nacht zum Sonnabend, die Schle...
24/10/2023

Sondersitzung des Kabinetts zur Sturmflut in Schleswig-Holstein

Nach der Sturmflut in der Nacht zum Sonnabend, die Schleswig-Holsteins Küsten schwer getroffen hat, ist das Kabinett heute Nachmittag (23. Oktober) zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Die Regierungsmitglieder analysierten das Sturmflutgeschehen und die aktuelle Lage. Zudem sprachen sie über die Bewältigung der Auswirkungen, die voraussichtlich noch nicht vollständig erkennbar sind. Die Landesregierung verständigte sich insbesondere auf finanzielle Hilfen. Höhe und Ausgestaltung der Hilfen sollen in den nächsten Tagen konkretisiert werden.

Das Land plant zum einen Darlehen für Diejenigen, die eine Überbrückungshilfe brauchen, bis die Versicherungen für die Schäden aufkommen. Für Betroffene, denen ein Versicherungsschutz aufgrund einer hochwassergefährdeten Gebäudelage von den Versicherungen verwehrt wurde, soll eine Härtefallregelung greifen.

Bei der Wiederherstellung der von der Sturmflut beschädigten kommunalen Infrastruktur wird das Land in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen einen Wiederaufbaufonds auf den Weg bringen, um diese wiederherzustellen. Zudem erwartet das Land, dass sich auch der Bund an dem Fonds beteiligt, insbesondere durch die Erhöhung der Mittel für Küstenschutz.

"Ich danke im Namen des gesamten Kabinetts den tausenden Einsatzkräften und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die nicht nur in der Nacht von Freitag auf Samstag so Großartiges geleistet und sich dafür eingesetzt haben, Schlimmeres zu verhindern, sondern auch bei den Aufräumarbeiten seither überall an der Küste anpacken und mithelfen, die Schäden zu beseitigen. Es ist ein tolles Signal, dass Schleswig-Holstein angesichts der verheerenden Folgen der Jahrhundertflut zusammensteht und sich gegenseitig unterstützt. Aber auch wir wollen keine Zeit verlieren und werden schnell und unbürokratisch Hilfen und Maßnahmen auf den Weg bringen. Hierzu war der heutige Austausch im Kabinett wichtig", sagte Ministerpräsident Günther. "Jetzt analysieren wir die Schäden und werden nächste Woche auch mit den Kommunen in einen Austausch treten. Zudem werde ich dem Bundeskanzler einen Brief schreiben, indem ich auf die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern bei der Bewältigung der Folgen dieser Naturkatastrophe hinweise sowie auf die notwendige Unterstützung für die Stärkung des Küstenschutzes."

Finanzministerin Monika Heinold betonte nach der Sondersitzung des Kabinetts: "Wenn eine erste Schadensanalyse da ist, werden wir über die konkrete Ausgestaltung und über die Höhe notwendiger Landesmittel entscheiden. Das ist notwendig, auch wenn es für den Landeshaushalt eine zusätzliche Herausforderung bedeutet. Klar ist zudem, dass Klimawandel und zunehmende Wetterextreme die Ausgaben im Küstenschutz erhöhen werden." Zudem plant das Land, einen sogenannten "Katastrophenerlass" auf den Weg zu bringen. Damit werden steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen geregelt. Ein entsprechender Erlass braucht die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums. "Ich werde das Bundesfinanzministerium um Zustimmung zu einem Katastrophenerlass bitten, damit unsere Finanzämter Betroffenen steuerliche Erleichterungen, wie vereinfachte Stundungen, gewähren können", betonte Finanzministerin Monika Heinold.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack kündigte eine ausführliche Überprüfung der Katastrophenschutzmaßnahmen an: "Ich habe mir am Wochenende und auch heute mittlerweile ein besseres Bild vom Ausmaß der Schäden machen können und habe mit vielen Betroffenen und Einsatzkräften gesprochen: die Schäden sind erheblich und zum Teil erschreckend. Das betrifft Privatpersonen, aber auch die kommunale Infrastruktur. Die Folgen dieser Sturmflut werden in vielen Orten noch längere Zeit sichtbar sein, befürchte ich. Allerdings ist auch deutlich geworden, dass sich die umfangreichen Investitionen des Landes in den Katastrophenschutz in den vergangenen Jahren ausgezahlt haben. Beispielsweise das modulare Warnsystem hat größtenteils sehr gut funktioniert und die neu geschaffenen Brandschutzbereitschaften der Kreise und Städte waren durch das Land gut ausgestattet und einsatzbereit. Im Zusammenspiel mit der beeindruckenden und aufopferungsvollen Arbeit der Einsatzkräfte und vieler helfender Hände, konnte noch Schlimmeres verhindert werden. Aber natürlich werden wir unsere Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes intensiv auf den Prüfstand stellen und auf Basis der jetzt festzustellenden Erkenntnisse dort nachsteuern, wo es geboten ist."

09/10/2022

Die Sucht- und Drogenberatungsstelle Flensburg und das Suchthilfezentrum in Schleswig stellen sich vor

02/10/2022

Sportstätten in Flensburg, Kiel, Eutin und Pinneberg werden mit insgesamt rund 7,4 Millionen Euro aus dem Investitionspa...
23/09/2022

Sportstätten in Flensburg, Kiel, Eutin und Pinneberg werden mit insgesamt rund 7,4 Millionen Euro aus dem Investitionspakt zu Förderung von Sportstätten unterstützt

Die Landesregierung hat das Landesprogramm I-Pakt Sport 2022 mit Genehmigung des Bundes aufgestellt. Mit der gezielten Förderung von Sportanlagen im Kontext der Städtebauförderung ergänzt der I-Pakt Sport die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung seit 2020. In diesem Jahr stehen Mittel in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung. Dies ist eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Millionen Euro. Mit dem Anteil der vier beteiligten Kommunen stehen damit insgesamt rund 7,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Finanzierung hat sich in diesem Jahr grundlegend verändert. Der Bund trägt nun noch 50 Prozent des Finanzierunganteils. Dafür erhöht das Land seinen Finanzierungsanteil von 15 Prozent in den Vorgängerjahren jetzt deutlich auf 37 Prozent, sodass die Gemeinden weiterhin nur einen geringen Eigenanteil, diesmal von 13 Prozent beisteuern müssen.
„Dieser Investitionspakt ist aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Baustein zur Stärkung der kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir als Land unseren Anteil deutlich erhöhen konnten und damit trotz einer geringeren prozentualen Beteiligung des Bundes insgesamt mehr Geld für die Sportstätten zur Verfügung stellen können“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
In diesem Programmjahr ist es beabsichtigt, folgende vier Sportstätten in Flensburg, Eutin, Kiel und Pinneberg zu fördern:
• 975.000 Euro für eine weitere Förderung der Sanierung des Flensburger Stadions Volkspark (Sanierung der Tribünenanlage),
• 3,5 Millionen Euro für den Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens der Schwimmhalle in Kiel-Schilksee,
• 1,020 Millionen Euro für die Sanierung der Kampfbahn B in Pinneberg (ohne Rasenfläche),
• 1,907 Millionen Euro für die Teilsanierung/den Ersatzneubau der Sportanlage "Waldeck" in Eutin.
„Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung der Sportinfrastruktur in Schleswig-Holstein. Das ist auch in unserem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein verankert. Die jetzige Förderung im Rahmen des Investitionspaktes passt perfekt zu diesen Zielen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit ist auch die Schwimmausbildung. Deswegen war es uns wichtig, dass wir die notwendigen Arbeiten an der Schwimmhalle in Kiel-Schilksee intensiv unterstützen“, so die Ministerin.
Sportstätten leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und dienen der Erhöhung der Lebensqualität im städtischen Raum. Im Mittelpunkt des Programms stehen die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen, die Förderung der Gesundheit sowie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Bei der Umsetzung der Vorhaben werden die Kommunen insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie der Barrierefreiheit berücksichtigen.
„Mit dem Investitionspakt Sportstätten unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, den Sanierungsstau bei den kommunalen Sportstätten abzubauen. Beispielsweise sind Schwimmbäder besonders kostenintensiv zu sanieren, ebenso Sporthallen, Leichtathletik- oder Fußballanlagen für den Breitensport. Das können Kommunen kaum selbst stemmen. Sportstätten sind wichtige Orte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Deshalb beteiligt sich der Bund in diesem Jahr mit 50 Prozent an den förderfähigen Kosten", so Bundesbauministerin Klara Geywitz.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
Die Bundesregierung hat – vorbehaltlich der Entscheidung des Bundeshaushaltsgesetzgebers – entschieden, den I-Pakt Sport in den nächsten Jahren nicht fortzuführen.

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Minijob-Grenze steigt auf 520-Euro

Wahl der Oberbürgermeister*inWahlausschuss hat getagtHeute hat der Wahlausschuss der Stadt Flensburg getagt. Für die Wah...
29/07/2022

Wahl der Oberbürgermeister*in

Wahlausschuss hat getagt

Heute hat der Wahlausschuss der Stadt Flensburg getagt. Für die Wahl zur Oberbürgermeister*in am 18.09.2022 wurden folgende Bewerber*innen zugelassen:

Dr. Fabian Geyer (Vorschlag: CDU, FDP)
Dr. Karin Haug (Vorschlag: SSW)
Simone Lange (Vorschlag: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Marc Paysen (Vorschlag: Flensburg WÄHLEN !)

Ab dem 08.08.2022 können Unterlagen zur Briefwahl angefordert werden. Im Wahlbüro im Rathaus kann dann auch schon gewählt werden.

Nächste Kommunalwahl findet am 14. Mai 2023 stattDie Kommunalwahl findet im kommenden Jahr am 14. Mai statt. Das Kabinet...
15/06/2022

Nächste Kommunalwahl findet am 14. Mai 2023 statt

Die Kommunalwahl findet im kommenden Jahr am 14. Mai statt. Das Kabinett hat dem Vorschlag von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zugestimmt.
Die letzte Kommunalwahl fand am 6. Mai 2018 statt. Die derzeitige Wahlperiode endet am 31. Mai 2023. Deshalb muss die nächste Wahl an einem Sonntag im Mai 2023 durchgeführt werden.
Der erste in Frage kommende Termin wäre der 7. Mai gewesen. Davon wurde abgesehen, da unter anderem die Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis sowie die Einspruchsfrist in die Osterferien gefallen wäre und viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner dazu urlaubsbedingt keine Möglichkeit gehabt hätten.
Von den Terminen am 23. und 30. Mai wurde wegen Himmelfahrt und Pfingsten abgesehen, da viele Bürgerinnen und Bürger diese Termine erfahrungsgemäß für Kurzurlaube nutzen. Nach Rücksprache mit den Landesverbänden der im Landtag vertretenen Parteien und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände wurde deshalb der 14. Mai 2023 gewählt, damit möglichst viele Menschen in Schleswig-Holstein von ihrem Wahlrecht vor Ort Gebrauch machen können.

Dirk Schrödter  sehr zufrieden mit den vereinbarten Ergebnissen zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundf...
02/06/2022

Dirk Schrödter sehr zufrieden mit den vereinbarten Ergebnissen zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als echten Meilenstein hat der Chef der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei, Staatssekretär Dirk Schrödter, die Verständigung über Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezeichnet. „Damit schärfen wir den Auf-trag, zugleich werden die Angebote flexibilisiert und gestärkt“, sagte Schrödter nach Beratungen der Länder heute (2. Juni) in Berlin.

„Ein langer Weg mit intensiven Diskussionen liegt hinter uns seit Schleswig-Holstein im Jahr 2017 entsprechende Reformvorschläge gemacht hat“, sagte Schrödter. „Wir haben den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk für die konvergente Medienwelt und in einer Zeit des sich stetig wandelnden Mediennutzungsverhaltens gut aufgestellt.“

„Einigkeit konnte im Bereich der Profilschärfung beim Auftrag der Anstalten gefunden werden“, sagte Schrödter. Auf diese Weise könne der öffentlich-rechtliche Markenkern künftig viel besser herausgestellt werden. Einen Konsens gebe es zudem über die Flexibilisierung vieler bisher durch Staatsvertrag beauftragter Fernsehprogramme. So könnten künftig die Anstalten autonom über den Verbreitungsweg entscheiden und be-stimmte Angebote nur noch online anbieten.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Einigung ist die Stärkung der Gremien, die Qualitätsstandards für die öffentlich-rechtlichen Angebote künftig über Richtlinien definieren und diese nachfolgend überprüfen.

„Mit diesen Neuregelungen ist der erste Schritt getan. Jetzt bedarf es noch in einem weiteren Schritt einer Einigung über die Frage der Finanzierung der Anstalten“, sagte Schrödter abschließend.

31/05/2022

9-Euro-Ticket : Das müssen Sie zum Ticket wissen

Für 9 Euro fahren Sie einen Monat lang im Juni, Juli oder August im Nahverkehr durch ganz Deutschland.

Das 9-Euro-Ticket ist nun erhältlich.Wir wünschen euch gute Fahrt!       🚉
26/05/2022

Das 9-Euro-Ticket ist nun erhältlich.
Wir wünschen euch gute Fahrt! 🚉

21/05/2022

14/05/2022

Zensus 2022 - Das müssen Sie wissen

27/03/2022

HOLSTENART 2022 - KUNSTMESSE IM NORDEN

Wir suchen Personen mit ukrainischen Wurzeln, die in Flensburg wohnen und für ein Interview bereit wären.Wenn Sie Ihre G...
02/03/2022

Wir suchen Personen mit ukrainischen Wurzeln, die in Flensburg wohnen und für ein Interview bereit wären.
Wenn Sie Ihre Gefühle und Gedanken zu dem Krieg äußern möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne über Instagram , Facebook Messenger oder Telefon.
Tel: 015788097477

Erneute schwere Unwetterlage steht bevor!Ab den späten Nachmittagsstunden des heutigen Tages, steht uns im  gesamten Sch...
18/02/2022

Erneute schwere Unwetterlage steht bevor!

Ab den späten Nachmittagsstunden des heutigen Tages, steht uns im gesamten Schleswig-Holstein erneut ein schwerer Sturm bevor. Besonders im Bereich der Westküste und der Elbmündung droht extremes Unwetter. Der Landesfeuerwehrverband möchte erneut Tipps für die kommenden Stunden geben: Die Feuerwehren empfehlen die Nutzung der Warn-App NINA des BBK. Sichern Sie Ihr Gebäude - achten Sie vor allem auf möglicherweise bereits vorhandene Beschädigungen des vorangegangenen Sturms vor zwei Wochen. Schwachstellen können lose Ziegel, Schornsteine oder Dachrinnen sein. - Stellen Sie Fahrzeuge vorausschauend und sicher ab. Bei älteren Gebäuden, Baustellen oder morschen Bäumen kann der Wind Teile lockern, die dann eventuell auf das Auto herabstürzen können. - Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht. - Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind. - Entfernen Sie Laub und Dreck aus Wassereinläufen wie Gullys oder Abflussrinnen. - Sichern Sie Balkone und Terrassen so, dass Möbel oder Pflanzen nicht umhergewirbelt werden können. Für den Zeitraum während und nach dem Sturm geben die Feuerwehren folgende Tipps: - Verlassen Sie während des Sturmes das Haus möglichst nicht. - Meiden Sie Wälder und Alleen - nicht nur während, sondern auch nach dem Sturm. Instabile Bäume und herabfallende Äste gefährden Sie auch in den Stunden danach. - Wenn Sie Autofahrten nicht vermeiden können: Passen Sie ihre Fahrgeschwindigkeit an. Achten Sie auf unvorhergesehene Hindernisse wie umherfliegende Gegenstände oder abgebrochene Äste. Beim Ein- und Aussteigen Fahrzeugtüre vorsichtig öffnen und den Griff fest in der Hand halten. Windböen können sonst die Türe aufreißen und erheblichen Schaden anrichten. -Betreten und befahren Sie keine überfluteten Bereiche. - Erhöhte Gefahr bei Brücken oder Tunnelausfahrten: Fahrbahnglätte, Dachlasten oder Aufbauten, die eine breite Angriffsfläche bieten, können auch dazu beitragen, dass das Fahrzeug vom Sturm verrissen wird. - Allgemein gilt: Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112. Bitte melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach dem Ende des Unwetters. Landesbrandmeister Frank Homrich bittet alle Einsatzkräfte darum, die eigene Sicherheit nicht aus den Augen zu verlieren. Die derzeitigen Wetterprognosen lassen vermuten, dass das Hilfeleistungssystem in unserem Bundesland erneut stark gefordert werden könnte.

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

Innenministerin Sütterlin-Waack dankt haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften im Land: Sie machen wie immer einen hervo...
18/02/2022

Innenministerin Sütterlin-Waack dankt haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften im Land: Sie machen wie immer einen hervorragenden Job

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat den haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften im Land nach dem Abklingen des ersten von zwei im Laufe dieser Woche über Schleswig-Holstein zu erwartenden Sturmtiefs Dank und Anerkennung ausgesprochen.
„Auf unsere Einsatzkräfte ist Verlass. Ich danke jeder und jedem Einzelnen von Ihnen. Es ist eine besondere Herausforderung im Sturm zu arbeiten, wenn allen anderen geraten wird, besser im Haus zu bleiben. Dieser Einsatz für die Gemeinschaft ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Es ist großartig, dass so viele Menschen bei uns in Schleswig-Holstein diese Aufgabe übernehmen. Ich bin froh und erleichtert, dass es bislang ganz offensichtlich keine schweren Verletzungen oder noch Schlimmeres gegeben hat. Und ich hoffe, dass das in den kommenden Tagen so bleiben wird“, sagte Sütterlin-Waack in Kiel.
Denn das nächste Sturmtief sei bereits im Anmarsch. Sie wünsche allen Einsatzkräften, dass sie bis zu und zwischen den zu erwartenden weiteren Einsätzen ausreichend Ruhe finden, um diese in der gleichen hervorragenden und vorbildlichen Art und Weise abarbeiten zu können.
Weit mehr als 400 Einsätze mussten die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte allein in der vergangenen Nacht und im Laufe dieses Tages abarbeiten. Immer wieder beseitigten sie umgestürzte Bäume, befreiten eingeklemmte Autos und sicherten die Küsten. Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Corona-Ausbruch im CURA Seniorencentrum Tarp Eine veranlasste PCR-Großtestung von insgesamt 86 Bewohner*innen und 87 Mit...
11/02/2022

Corona-Ausbruch im CURA Seniorencentrum Tarp

Eine veranlasste PCR-Großtestung von insgesamt 86 Bewohner*innen und 87 Mitarbeiter*innen des CURA Seniorencentrums in Tarp hat ergeben, dass sich 65 Bewohner*innen und 19 Mitarbeiter*innen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Nahezu alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen sind dreifach geimpft. Das Gesundheitsamt des Kreises hat für alle Bewohner*innen eine Quarantäne angeordnet und quarantäneersetzende Maßnahmen für die Mitarbeiter*innen verhängt, sodass sie ihrer Arbeit weiterhin nachgehen können, sofern keine Symptome vorliegen. Zudem wurde ein Betretungsverbot bis zum 21. Februar für die Einrichtung durch den Kreis ausgesprochen. Besuche sind daher in diesem Seniorencentrum zurzeit nicht möglich. Die betroffenen Bewohner*innen wurden isoliert und werden weiter mit Vollschutz versorgt. Alle Angehörigen und Betreuer*innen wurden telefonisch durch die Einrichtung über die Testergebnisse und die aktuellen Bestimmungen informiert.

Unabhängig von dem Corona-Ausbruch hat die Heimaufsicht des Kreises an mehreren Tagen dieser Woche eine Überprüfung des Pflegezustandes in diesem Seniorencentrum durchgeführt und wird dies auch weiterhin täglich fortführen. „Die Sicherstellung der Versorgung der Bewohner*innen steht an erster Stelle. Daher stehen wir in einem permanenten Austausch mit der Einrichtungsleitung, um konkrete Vorgaben und Schutzmaßnahmen abzustimmen.“, führt Rainer Stiemcke, Leiter der Heimaufsichtsbehörde, aus.

10/02/2022

Das Jugendamt Flensburg informiert

Sabine Sütterlin-Waack zum Tag des Notrufes 112: Der Notruf geht uns alle an 🚑 🚒 🚓Schleswig-Holsteins Innenministerin Sa...
09/02/2022

Sabine Sütterlin-Waack zum Tag des Notrufes 112: Der Notruf geht uns alle an 🚑 🚒 🚓

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner anlässlich des europäischen Tages des Notrufes 112 am kommenden 11. Februar geraten, sich mit dem richtigen Verhalten im Fall eines Notrufes vertraut zu machen.
„Jede und jeder von uns kann jederzeit selbst in die Situation kommen, dass er oder sie dringend Hilfe holen muss. Und deswegen sollten wir alle wissen, was in einem Notfall zu tun ist. Die Notrufnummer und die fünf W-Fragen sollten wir alle im Kopf haben“, betonte die Ministerin.
Notrufnummer 112 und Notruf-App nora
Für Feuerwehr und Rettungsdienste gelte europaweit die einheitlich und kostenfreie Notrufnummer 112, über welche die nächstgelegene Leitstelle erreicht wird. „Die kann von jedem Telefon aus kostenfrei angerufen werden – nicht einmal ein Passwort ist erforderlich“, betonte die Ministerin. Durchschnittlich etwa 470.000 Mal werde diese Notrufnummer pro Jahr in Schleswig-Holstein gewählt. Innerhalb von 12 Minuten ist dann in der Regel Hilfe vor Ort.
Die Notrufnummer 112 solle bei Unfällen, wenn es brennt, oder wenn Notfallsituationen möglicherweise lebensbedrohlich sind oder Sie die Schwere einer Verletzung nicht eingeschätzt werden könne, gewählt werden. Die Ministerin: „Das gilt natürlich für schweren Blutverlust, aber auch bei Schockzustand oder Ohnmacht, Schmerzen in der Brust oder plötzlich auftretenden Sprach- oder Sehstörungen.“ Diese könnten auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten.
Seit dem Im September 2021 gebe es neben der Möglichkeit des Sprachanrufes die federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelte Notruf-App nora. Über sie können Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei per App senden und dann per Chat mit den Leitstellen kommunizieren. „Die Notruf-App ist eine wichtige Ergänzung um allen Menschen in Schleswig-Holstein gleichwertige Notrufmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen“, so die Ministerin (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

Fünf W-Fragen
Mit der Beantwortung der „Fünf W-Fragen“ könnten den Mitarbeitern der Leitstellen die nötigen Informationen gegeben werden, um schnell die geeigneten Einsatzkräfte schicken zu können. „Natürlich leiten einen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstellen da auch durch. Das sind absolute Profis, die in jeder Situation einen klaren Kopf bewahren. Aber wir sollten alle wissen, worauf es ankommt“, betonte Sütterlin-Waack.

1. Wo ist das Ereignis?
Hier soll der Ort möglichst genau genannt werden. Neben der Adresse seien das Besonderheiten wie Hinterhöfe, Stockwerke, Straßentyp, gegebenenfalls die Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, die Benennung von Bahnlinien oder Flüssen.

2. Wer ruft an?
Der Name des Anrufers oder der Anruferin, der Standort und die Telefonnummer für Rückfragen!

3. Was ist geschehen?
Was ist geschehen? Was ist zu sehen, beispielsweise ein Verkehrsunfall oder Brand, eine Explosion, ein Absturz oder Einsturz, eine eingeklemmte Person

4. Wie viele Betroffene?
Hier geht es um die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und nach Möglichkeit die Verletzungen! Bei Kindern sollte auch das - gegebenenfalls geschätzte - Alter angegeben werden

5. Warten - auf Rückfragen!
Das Gespräch sollte erst beendet werden, wenn die Ansprechpartner in der Leitstelle erklären, dass sie keine Fragen mehr haben.
Dann sollte bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Erste Hilfe geleistet werden, soweit man sich nicht selbst in Gefahr bringt! Wichtig ist gegebenenfalls auch, den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes zu helfen.
Sofern bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelegungsmaßnahmen erforderlich sein sollten, unterstützen die Leitstellen bei Bedarf Laien am Telefon. „In solchen Ausnahmesituationen ist es immer gut, Profis an seiner Seite zu haben, und wenn es nur am Telefon ist“, so Sütterlin-Waack.

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Innenministerium und Landessportverband stellen neues Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein vor...
08/02/2022

Innenministerium und Landessportverband stellen neues Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein vor

Der Leistungssport in Schleswig-Holstein soll in Zukunft noch zielgerichteter gefördert und unterstützt werden als bisher. Das haben Innenstaatssekretärin Kristina Herbst und der Vizepräsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein Bernd Küpperbusch heute (08. Februar) in Kiel angekündigt.
„Wir wollen vor allem unsere schleswig-holsteinischen Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler zukünftig noch intensiver fördern, als dies bislang der Fall ist“, so Herbst. „Natürlich liegt unser Hauptaugenmerk auch in Zukunft auf der Unterstützung des Breitensports, aber wir wollen auch im Bereich des Nachwuchsleistungssports neue Wege gehen und diese durch gezielte Maßnahmen erfolgreich beschreiten“, so die Staatssekretärin weiter.

LSV-Vizepräsident Bernd Küpperbusch hob die sehr guten Möglichkeiten hervor, die sich im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Sportland Schleswig-Holstein insbesondere im Leistungssport ergeben würden: „In diesem Plan liegt die Grundlage dafür, dass Schleswig-Holstein als Standort für Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport gestärkt wird.“ Denn mittlerweile verfügten nicht nur die Bundestützpunktsportarten über gute Potenziale und Perspektiven, weitere Sportarten wie z.B. Handball oder Triathlon seien dazu gekommen, so der LSV Vizepräsident.
Um die Basis für dieses Vorhaben zu schaffen, wurde das im Rahmen des neuen Leistungssportkonzeptes des Landessportverbandes Schleswig-Holstein erstellte Stützpunktkonzept weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Leistungssportreform und der Einbeziehung der Handlungsempfehlungen aus dem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein mit dem Innenministerium abgestimmt.
Zukünftig sollen bereits bestehende Strukturen der Landesfachverbände genutzt und mit Landesmitteln unterstützt werden, mit dem Ziel, die Situation von Nachwuchsathletinnen und -athleten zu verbessern. So sieht das Konzept u. a vor, dass Mitglieder der Nachwuchskader sich an den einzelnen Stützpunkten im täglichen Training treffen, um auf einem höheren Niveau trainieren zu können. Damit wird die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Sportlers und jeder einzelnen Sportlerin vorangetrieben.
Pro Stützpunkt stehen jährlich bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. Anträge sind über die Fachverbände an den Landessportverband möglich; für die Anerkennung wurde ein formelles und belastbares Anerkennungsverfahren entwickelt, das zwischen Innenministerium und Landessportverband abgestimmt wurde.
„Wir wollen ideale Rahmenbedingungen schaffen, damit sich gerade junge Sportlerinnen und Sportler optimal in unserem Sportland entwickeln können. Dafür werden die bereits vorhandenen guten Infrastrukturen genutzt und das neue Stützpunktsystem auch als Klammer für andere Förderbereiche – z.B. in der Zusammenarbeit mit leistungssportlich orientierten Schulen – eingesetzt“, so Herbst und Küpperbusch abschließend.
Kriterien für die Anerkennung von Landestützpunkten
· Landesstützpunkte sind Trainingseinrichtungen, an denen die Landesfachverbände und leistungsstarke Vereine eng abgestimmt und zielorientiert zusammenarbeiten. Vor Ort findet ein qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes Training für Landeskader im Einzugsgebiet eines leistungsstarken Vereins oder mehrerer leistungsstarker Vereine regelmäßig und dauerhaft statt.
· Die Anerkennung eines Landesstützpunktes setzt voraus, dass in der Regel mindestens fünf Kaderathletinnen und -athleten (LK- und NK2-Kader) schwerpunktmäßig am Stützpunkttraining teilnehmen.
· Am Landesstützpunkt muss qualifiziertes Leistungssportpersonal zur Verfügung stehen.
· Die beantragten Landesstützpunkte müssen über eine leistungssportgerechte Sportinfrastruktur verfügen (z.B. Sportstätten, -einrichtungen und -geräte).
· Die Landesstützpunkte sollen am Standort mit Schulen kooperieren. An Standorten mit Partnerschulen des Leistungssports bzw. Partnerschulen Talentförderung arbeitet der Landesstützpunkt mit diesen eng zusammen.
· Der Landesfachverband muss sich am Landesstützpunkt mit Personal- und Sachleistungen (z.B. durch den Einsatz des jeweiligen Landestrainers) beteiligen.

Vorbereitungen für neues Wohngebiet im Flensburger Sanierungsgebiet Neustadt können in die nächste Runde gehen – Innenmi...
04/02/2022

Vorbereitungen für neues Wohngebiet im Flensburger Sanierungsgebiet Neustadt können in die nächste Runde gehen – Innenministerium gibt bis zu 4,9 Millionen Euro weitere Städtebauförderungsmittel frei 🏠 🏘

Im Flensburger Sanierungsgebiet Neustadt sollen in dem sogenannten „Wohnquartier Schwarzenbachtal“ langfristig bis zu 480 neue Wohneinheiten entstehen. Das Gebiet muss dafür erschlossen werden. Dafür hat das Innenministerium jetzt bis zu 4,9 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben. Die Mittel tragen Bund, Land und Stadt.
Nach dem Abzug der Bundeswehr aus der Junkerhohlwegkaserne im Jahr 2017 übernahm die Stadt Teile des Gebietes.
Nach einem Realisierungswettbewerb und dem daraus resultierenden städtebaulichen Entwurf soll ein Wohnquartier entstehen. Dazu wurde das Areal mit Mitteln der Städtebauförderung zunächst freigelegt und neu geordnet. Die jetzt geplante Maßnahme „Öffentliche Erschließung und Freianlagen Schwarzenbachtal“ soll die Voraussetzungen für die Wohnbebauung durch Investoren schaffen.
„Die Umgestaltung des Flensburger Sanierungsgebietes Neustadt wird schon seit langem mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt. Dass im Wohnquartier Schwarzenbachtal in Zukunft 480 neue Wohneinheiten entstehen können, freut mich ganz besonders. Ist das neue Wohnquartier doch ein gelungenes Beispiel dafür, wie mit Mitteln der Städtebauförderung innerstädtisch untergenutzte Flächen für Wohnraum wieder nutzbar gemacht werden können“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Die Maßnahme enthält die Neugestaltung des Areals durch das Anlegen von öffentlichen Straßen und Fußwegen, die Neugestaltung von öffentlichen Grün- und Vegetationsflächen sowie die Verlegung von Entwässerungsanlagen.
Die neuen Straßenachsen werden so angelegt, dass diese von Autofahrerinnen und Autofahrern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Fußgängerinnen und Fußgängern problem- und gefahrlos genutzt werden können. Dafür ist eine Straßenbreite von 6,3 Metern vorgesehen.
Die neuen Grünflächen werden von Fuß- und Fahrradwegen durchzogen, die das neue Wohngebiet mit der Umgebung vernetzen und gleichzeitig für alle eine Verbindung durch das Schwarzenbachtal darstellen. Außerdem werden die Grünflächen mit Aufenthaltsmöglichkeiten und entsprechenden Sitzgelegenheiten ausgestattet. Zusätzlich zu den Bäumen, die erhalten bleiben, werden neue Bäume gepflanzt. Im Westen der neuen Wohnanlage wird die sogenannte „Quartierswiese“ entstehen, mit weiteren Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsmöglichkeiten. Der bestehende öffentliche Spielplatz wird aufgewertet und nutzeradäquat umgestaltet.
Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Neustadt“
1999 wurde die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Neustadt“ in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme wurden bislang Städtebauförderungsmittel in Höhe von 43.943.569,41 Euro, jeweils ca. 15,5 Millionen Euro von Bund und Land sowie ca. 12,5 Millionen Euro von der Stadt, bereitgestellt. Die Stadt konnte als Konsolidierungshilfegemeinde teilweise von verbesserten Förderkonditionen profitieren. Dr. Sabine Sütterlin-Waack

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