22/02/2022
In der Schweiz hängt der Zugang zu Bildung stark vom Aufenthaltsstatus ab. Viele junge Asylsuchende müssen ihre Lehre abbrechen, weil sie einen negativen Entscheid erhalten. Der Nationalrat sprach sich zum zweiten Mal dagegen aus. Der Beschluss des Ständerats wird entscheiden.
«Ich hätte gerne meine Lehre als sozialpädagogische Assistentin bestreiten wollen. Denn ich liebe es mit Kindern und Menschen zusammenzuarbeiten und ihnen zu helfen. Aber ich darf meinen Traum nicht verwirklichen», erklärt die junge Eritreerin Luwam in einem Interview mit dem Verein Bildung für alle. Was hindert die junge Frau? Einen negativen Asylentscheid, den sie kurz nach dem Abschluss ihrer Berufsvorbereitung erhielt.
In der Schweiz gilt die Regelung, dass Lernende ohne Bleiberecht nur eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erhalten und ihre Lehre abschliessen können, wenn sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen in die obligatorische Schule gegangen sind. Luwam kam 2015 als Minderjährige in die Schweiz. Schulischen Unterricht durfte sie erst sechs Monate nach ihrer Ankunft besuchen. 2019 erhielt sie dann ihren negativen Entscheid. Summa summarum sicherlich keine fünf Jahre. Somit wird ihr Wille und Engagement andern zu helfen und sich in der Schweiz zu integrieren im Keime erstickt.
Doppelt gemoppelt
Luwam ist kein Einzelfall. Das hat auch der Nationalrat erkannt. Es liegen zwei Motionen aus den liberalen Kreisen beim Bundesrat vor. Beide verlangen, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass abgewiesene Jugendliche ihre Grundausbildungen abschliessen dürfen. Die erste Motion wurde im Dezember 2020 mit 129 zu 54 Stimmen bei sieben Enthaltungen sehr klar angenommen. Der Ständerat lehnte sie jedoch im Frühling letzten Jahres knapp ab. In der Debatte dazu wurde das Problem vom Migrationsamt (SEM), von den Gegner*innen und auch von der Bundesrätin Karin Keller-Sutter als «auslaufendes Phänomen», als ein Übergangsphänomen abgestempelt.... weiter lesen auf: vorwaerts.ch
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